Diskussion:Ehescheidung (Deutschland)
'Schuldprinzip'
BearbeitenIch habe mal das obige Stichwort verlinkt. Ein paar weitere Anmerkungen in der Diskussion zu "Sine poena...". --Delabarquera (Diskussion) 09:19, 17. Sep. 2014 (CEST)
Statistik
BearbeitenHallo, ich kann das mit der Tabelle nicht... sorry, bin Geisteswissenschaftler. Aber ich hab die Daten von Eheschließung und -scheidung für 2015 auf https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Bevoelkerung/EhenLebenspartnerschaften/EhenLebenspartnerschaften.html rausgesucht: Eheschließungen 400.000 Ehescheidungen 163.335. Bitte, wenn das jemand dort einfügen kann, fände ich wichtig, weil die Zahlen entgegen dem bisherigen Trend sind (Eheschließung gestiegen, Scheidung gesunken). Danke!!!--Hannewe (Diskussion) 15:52, 27. Jan. 2017 (CET)
Ich (Ingenieur ^^) hab's mal versucht einzuarbeiten, leider habe ich auf die Schnelle keine Daten zu "Zusammengefasste Scheidungsziffern nach 45 Ehejahren (in %)" gefunden. --Grottenolm42 (Diskussion) 06:31, 7. Feb. 2017 (CET)
- Danke, lieber Grottenolm. Ich habe Destatis mal angeschrieben, denn weder dort noch beim BIB waren die zu finden. Falls sie nicht mehr erhoben werden (das wird ab und an geändert, welche Daten erhoben werden, es gibt z.B. seit einigen Jahren keine Erhebung mehr nach Religionszugehörigkeit), sollten wir die Tabelle ganz ändern. Die Fußnote 13 (Link) funktioniert auch nicht....--Hannewe (Diskussion) 10:37, 7. Feb. 2017 (CET)
- Eben bekam ich von einer netten Dame aus dem statistischen Bundesamt die Zahlen und füge sie mal hier ein. Unter den 163 335 in Jahr 2015 geschiedenen Ehen befanden sich 3 730 mit Eheschließungsjahr 1990 und 223 mit Eheschließungsjahr 1970. 28 490 geschiedene Ehen des Jahres 2015 schlossen die Ehe 1990 oder früher; 1 134 1970 oder früher. Viel Erfolg beim Einfügen in die Tabelle. Aber ich weiß jetzt nicht, was ich als Quelle angeben soll - sie hat es mir per mail geschickt ... --Hannewe (Diskussion) 17:05, 7. Feb. 2017 (CET)
Geschichte der Ehescheidung
BearbeitenDie rechtliche Ehescheidung wurde in Deutschland im Rahmen des Kulturkampfes eingeführt.
Mit dem Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts von 1976 wurde das bis dahin geltende Verschuldungsprinzip durch das Zerrüttungsprinzip ersetzt. 188.96.188.37 03:05, 22. Mär. 2017 (CET)
Scheidungsfolgen
BearbeitenEiniges ist durch Gesetz festgelegt - z.B. fällt das Ehegattensplitting automatisch aufgrund des Steuerrechts in D weg. Anderes - wie der Familienname - kann nur auf Antrag geändert werden. In der Regel behalten also die Ehepartner den Nachnamen, der bei der Eheschließung vereinbart wurde, d.h. also auch die Doppelnamen. Das spielt dann bei Neuheirat eine Rolle. --Hannover86 (Diskussion) 12:31, 7. Nov. 2017 (CET)
Abschnitt Härteklausel
BearbeitenDa steht (geschrieben [https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Ehescheidung_%28Deutschland%29&type=revision&diff=95556389&oldid=95556388 2004 von einer IP)
- Zu beachten ist die Härteklausel nach § 1568 BGB: Da die Scheidung in der Regel eine schwere Härte für minderjährige Kinder darstellt, ist zu prüfen, ob ein Fortbestand der Ehe aus Gründen des Kindeswohls möglich erscheint (§ 1568 Abs. 1 Alt. 1 BGB). Zugleich wird aber auch der andere Ehepartner geschützt, wenn dieser wegen Krankheit oder vorgerückten Alters besonderer Schutzwürdigkeit bedarf.
Zu den letzten Worten: gemeint war vermutlich 'besonderen Schutzes würdig ist' oder 'besonderen Schutzes bedarf'. In § 1568 steht nix von wegen Krankheit oder vorgerückten Alters => unbelegt. Ebenfalls unbelegt der erste Nebensatz (Da die Scheidung in der Regel eine schwere Härte für minderjährige Kinder darstellt). Ich habe es geändert. --Neun-x (Diskussion) 09:26, 16. Aug. 2018 (CEST)