Diskussion:Ehestandshilfe

Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Holgerjan in Abschnitt Gleichsetzung?

An den Autor: Drittes Reich - der erste Absatz - es ist ein Propagandabregriff...

Na und? Drittes Reich ist doch wohl ein allgemeiner Begriff für diese Zeit. Wir müssen uns nicht mit solchem Kleinkram das Leben schwer machen. --Salomonschatzberg 22:50, 13. Okt. 2006 (CEST)Beantworten


Stimmen die Zahlen?

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Mir liegen Zahlen vor, dass es im 3. Reich pro Jahr ca. 600 000 Eheschließungen gab. Da ein Ehestandsdarlehen 1000 RM betrug, wie können die Kosten dafür dann das Sechsfache von 150 Mio. sein? --91.11.222.178 00:05, 12. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Diese Angaben habe ich in der Literatur nicht gefunden - sie ist wirklich zu hoch. Humann gibt für 1933 an, die Einnahmen aus der Ehestandshilfe hätten gerade mal 1/6 der Darlehenssummme ausgemacht. Ich ändere daher.
Humann, ISBN 978-3-8353-0838-1 gibt S. 120 zwar für 1933 etwa 631.000 Ehen an, jedoch nahmen nur 37% ein Ehestandsdarlehen aus - im weiteren Verlauf der Jahre mit deutlich sinkender Tendenz. Beachte die Bedingungen: vorhergehende Erwerbstätigkeit bestimmter Dauer, Ausscheiden aus dem Beruf...
Ferner berug die durchschnittliche Höhe des Darlehens 1933-1937 nach Humann 641 RM. --Holgerjan (Diskussion) 22:56, 1. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Gleichsetzung?

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Cornelia Schmitz-Berning: Vokabular des Nationalsozialismus, 2. Aufl. Berlin 2007, ISBN 978-3-11-019549-1, S. 162 zitiert in Anm. 12 aus dem Volks-Brockhaus von 1940. Dort wird Ehestandshilfe gleichgesetzt mit Ehestandsdarlehen: "Ehestandshilfe, Erleichterung der Eheschließung durch Gewährung von Ehestandsdarlehen bis zur Höhe von 1000 RM." - (Vermutlich ein Fehler der Brockhaus-Redaktion /H) --Holgerjan (Diskussion) 23:20, 1. Nov. 2012 (CET)Beantworten