Diskussion:Ehevorbereitungsprotokoll

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Hannewe in Abschnitt Kritik am Ehevorbereitungsprotokoll an sich

Kritik am Ehevorbereitungsprotokoll an sich

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Hallo,

ich bin katholische Kirchenrechtlerin und schreibe gerade an meiner Doktorarbeit über Ehevorbereitung. Habe in meiner Lizentiatsarbeit einen Vergleich europäischer Ehevorbereitungsprotokolle (EVPs) gemacht.

Ich finde den Artikel an sich ganz gut. Aber es wäre vermessen (aus kanonistischer Sicht), zu sagen, dass das EVP den Protokollanten entlang wichtiger Themen führt, Bedeutungsinhalte vermittelt oder gar verhindert, dass keine ungültigen Ehen geschlossen werden, da das ganze EVP (im Gegensatz zu anderen nicht-deutsch-sprachigen EVPs in Europa!!) aus reinen Suggestivfragen besteht ("möchten Sie... -Ja", "erklären Sie...? - Ja", "Versprechen Sie - Ja" usw. usw.) da merkt auch der dümmste Nupturient, was er sagen muss, damit seine (vermutlich schon komplett organisierte) Hochzeit nicht ins Wasser fällt...

Wenn es Recht ist, würde ich das mal aus Sicht des Kirchenrechts überarbeiten und Ihr könnt das gerne rückgängig machen, wenn es Euch zu speziell vorkommt!

Liebe Grüße, --Hannewe (Diskussion) 22:59, 10. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Habe nicht die erwartete Kritik (Quellen?) gefunden und den Hinweis auf die Suggestivität der Fragen vermisst; ihn daher eingefügt.--Güwy (Diskussion) 00:02, 11. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Danke, ich hätt es rausgelassen. Mir reicht schon, wenn da nicht mehr steht, dass mit so einem einfachen EVP ungültige Ehen verhindert würden ;) Nimm das "suggestiv" ruhig wieder raus... Ähem, für die Kritik hab ich grad keine Zeit. Mach ich gelegentlich nebenbei, OK? --Hannewe (Diskussion) 01:12, 11. Jan. 2015 (CET)Beantworten

"suggestiv". Es ist doch aber so!--Güwy (Diskussion) 09:16, 11. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Wohl wahr, es gibt so schöne EVPs, z.B. in Belgien oder Italien... Aber ALLE deutschsprachigen Länder (Schweiz, Österreich, Luxemburg, Deutschland) haben so einen Quatsch wie wir :( Hannewe (Diskussion) 10:21, 11. Jan. 2015 (CET)--Beantworten

Quellen

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PS: Wie kann ich den Nachweis im katholischen Kirchenrechtscodex Codex Iuris Canonici anfügen? Kann das jemand für mich einfügen? Hier ist er online einsehbar, bei Kollegen Ihli aus Rottenburg-Stuttgart, von denen Sie ja bereits das EVP eingefügt haben. http://www.ihlisoft.de/cic/indexdt.htm --> BUCH 4 aufklappen --> Teil 1 (Sakramente) --> Titel 7 (Ehe) Das wäre das Universalrecht, dass dann im deutschen EVP Partikularrechtlich ausgeführt wird. --Hannewe (Diskussion) 23:24, 10. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Erledigt.Setz künftig für die Fußnoten/Einzelnachweise den Text in die Steuerzeichen "<ref> Text </ref>". Bei Links: Hinter den Link einen erklärenden Text setzen und beides gemeinsam in "[....]" fassen.--Güwy (Diskussion) 23:50, 10. Jan. 2015 (CET)Beantworten