Diskussion:Ehrenmord/Archiv/2009

Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Smartbyte in Abschnitt Bezug zum Fememord?

Verständnisfrage

"In westlichen (Industrie-)Ländern geschehen Ehrenmorde vorwiegend in Großstädten und Ballungszentren. Manchmal geschehen diese als Folge eines Konflikts von Immigranten der dritten oder vierten Generation."

Das mit den Großstädten und Ballungszentren verstehe ich schon, bzw. was damit gemeint ist. Es ist aber unglücklich ausgedrückt. Die Großstädte und Ballungszentren können wenig dafür, der hohe Anteil an Migranten aus dem islamischen Kulturkreis (verglichen mit ländlichen Gebieten und der Provinz) ist die Ursache für das vorwiegende Auftreten dort. Könnte man dazu schreiben.

Das mit dem Konflikt verstehe ich aber nicht. Manchmal dritte/vierte Generation? Und sonst? Erste? Zweite? Wenn man sowas ("Manchmal") konkret erwähnt, sollte man auch den Regelfall oder sonstige Gründe auflisten, sonst fragt sich der Leser eben: Und sonst?

Einen Gedankengang noch: Dadurch, dass die islamischen Migranten eher segregiert leben, scheinen die Verhältnisse "orientalisch" zu werden. Andersherum gesagt, wenn die Bevölkerung statistisch exakt verteilt wäre, könnten sich Parallelgesellschaften gar nicht bilden. So aber, wie es jetzt ist, bilden sie sich doch. Und innerhalb dieser Gesellschaften gewinnt die Ehre und die Wiederherstellung derselben stark an Bedeutung. Denn bei einer muslimischen Familie pro Straße gibt es nichts zu verlieren oder wiederherzustellen. Für wen denn auch. Aber eben durch die Segregation leben mehr nah zusammen, als gut ist. --91.0.34.4 13:47, 18. Feb. 2009 (CET)

Daß in Großstädten der Anteil von Immigranten aus islamisch geprägten Ländern statistisch gesehen höher ist als auf dem Land, muß meineserachtens nicht besonders herausgestellt werden, da der relativ hohe Anteil an Dingen, die sonst im Land nicht so weit verbreitet sind, immer in Grüßstädten besonders hoch sind ... das ist nunmal weltweit eine Eigenart von Großstädten ... denn Grüßstädte ziehen fremdes einfach stärker an ... und insofern können diese Großstädte schon etwas dafür ... denn wären sie keine Großstädte, dann wären diese Leute nicht dort ...
Bei dem Generationenkonflikt stimme ich Dir jedoch zu ... das macht auch für mich so keinerlei Sinn ... ich kann mir dazu zwar was vorstellen, aber wenn ein solcher Punkt aufgeworfen wird, solte er entweder direkt oder über eine Referenz erklärt werden ...
Chiron McAnndra 20:14, 18. Feb. 2009 (CET)

Rechtliche Situation: Deutschland

Den letzten Satz im Abschnitt rechtliche Situation in Deutschland halte ich aus zwei Gründen für streichwürdig. 1. Er erweckt - entgegen der korrekten Darstellung im voranstehenden Text - den Eindruck, als führe allein der hier genannte "Wunsch" zu einem niedrigen Beweggrund. 2. Auch verbietet sich die Bewertung, dass bei der im fraglichen Satz genannten Motivlage "in der Regel" ein niedriger Beweggrund vorliegen wird. Der BGH verlangt in ständiger Rtspr., dass die Entscheidung über die niedrigen Beweggründe anhand einer Gesamtwürdigung erfolgt, die auch die Umstände der Tat, die Lebensverhältnisse des Täters und seine Persönlichkeit einschließt (statt vieler: BGHSt 47, 128, 130). Entgegen dem im Satz erweckten Eindruck sind daher noch andere Kriterien entscheidend, so dass die Aussage Motivlage + kultureller Hintergrund = "i.d.R." niedriger Beweggrund die rechtliche Bewertung missverständlich verkürzt. nc80 14:32, 1. Mär. 2009 (CET)

Wünsche führen nicht zu Beweggründen, sondern sie sind diese Beweggründe ... solange sich jemand etwas nur wünscht, bleibt es ein bloßer Wunsch ... sobald er jedoch auf Grund dieses Wunsches handelt, macht dies seinen Wunsch zu einem Beweggrund für sein Handeln ... und der Wunsch, die Herrschaft über weibliche Mitglieder der Familie notfalls durch Gewalt durchzzusetzen, ist in meinen Augen in jedem Fall einer der niedriggsten Beweggründe, die ich mir vorstellen kann ... Chiron McAnndra 16:54, 1. Mär. 2009 (CET)
Es geht hier um den strafrechtlichen Begriff der "niedrigen Beweggründe", so wie ihn der BGH definiert. Und nicht wie er in der Alltagssprache gebraucht wird. Und der BGH fordert (siehe Fundstelle) nunmal mehr als eine bestimmte Motivlage. Und wenn die rechtliche Situation dargestellt werden soll, ist es sinnvoller wiederzugeben, was der BGH unter niedrigen Beweggründen versteht, und nicht, was du darunter verstehst (oder ich). nc80 22:48, 2. Mär. 2009 (CET)

Bezug zu Fememord?

Wenn ich mir die Beschreibung unter den Begriff "Fememord" anschaue und dann dagegen halte, was hier unter Ehrenmord steht, kann ich nichts finden, das den Zusatz "auch Fememord genannt" rechtfertigen würde ... die Femegerichtsbarkeit ist die Konsequenz aus einer korrupten offiziellen Gerichtsbarkeit, der allzuoft Täter durch die Finger schlüpften, weil sie ihre gesellschaftliche Position oder ihre Verbindungen spielen ließen ... die Femegerichte achteten diese einflußnehmenden Faktoren nicht ... Davon, daß das Ziel die Wiederherstellung von Ehre war, welches hier die Grundlage darstellt, ist nirgends die Rede ... im Gegenteil geht es bei den Femegerichten um Gerechtigkeit da, wo sie in offiziellen Gerichten nicht zu erlangen war ... statt Ehrenmorde mit Fememorden gleichzusetzen, wäre es wohl eher so, daß in den Fällen, wo ein Ehrenmord vor einem öffentlichen Gericht auf grund der kulturellen Hintergründe und vorgeschobener religiöser Überzeugungen entschuldigt wird, ein Femegericht den Täter dennoch verurteilen würde ... ich bitte daher, diesen Hinweis zu sreichen und stattdessen einen Verweis unter "Siehe auch" anzulegen Chiron McAnndra 21:01, 17. Mai 2009 (CEST)

Namen

Für jede ermordete Frau bitte eine Wiki-Seite. Sie sollen nicht umsonst gestorben sein. Wir brauchen ein Yad-va-Schem für diese Menschen. --87.97.2.79 19:44, 20. Aug. 2009 (CEST)

Sollte vielleicht diese Seite verlinkt werden? http://www.ehrenmord.de Die Seite berichtet mmn neutral und verlinkt weiter auf einschlägige Seiten, von denen die Informationen stammen. (ich hoffe, ich habe es nicht übersehen, und sie ist schon drin) (nicht signierter Beitrag von 77.190.95.19 (Diskussion | Beiträge) 17:07, 9. Dez. 2009 (CET))

Bezug zum Fememord?

Da sich bis zur Archivierung niemand gemeldet hat, werde ich es jetzt so angehen: Der Artikel über den Fememord hat keinerlei Überschneidungen mit Ehrenmorden ... die Femegerichtsbarkeit hat sogar das genaue Gegenteil dessen ermöglicht, was man unter dem Begriff Ehrenmord zu verstehen hat. Würde es heute noch Femegerichte geben, dann würden dort wohl eher die mit dem Ehrenmord bedrohten Frauen Schutz suchen und ihre Potentiellen (bzw. bei Erfolg die tatsächlichen) Mörder würden abgeurteilt werden ... Wenn sich also in der nächsten Zeit keiner meldet, der gegenteiliges vorzubringen hat und nachweist, daß beide Begriffe synnonym sind, werde ich den Hinweis auf den Fememord aus diesem Artikel ersatzlos streichen ... Chiron McAnndra 08:54, 4. Nov. 2009 (CET)

zutreffend --Smartbyte 15:32, 7. Feb. 2010 (CET)

Pakistanisches Landgericht...

..erklärt Ehrenmorde zur Wiederherstellung der Ehre einer Frau für nicht strafwürdig. Das LHC (Lahore High Court) hat so eine Gefängnisstrafe von 10 Jahren aufgehoben. http://www.dailytimes.com.pk/default.asp?page=2009\01\23\story_23-1-2009_pg1_7 ~~RNK~~ (nicht signierter Beitrag von 88.73.152.103 (Diskussion | Beiträge) 20:09, 3. Feb. 2009 (CET))

Recht aktuelle Zahlen aus der Türkei, fast täglicher Ehrenmord

Das TÜrkische Familienministerium gibt ca. 300 Ehrenmorde pro Jahr an, Zahl bezogen aus einem Beobachtungsraum von 6 Jahren (1800 Morde). Quelle: http://www.dradio.de/dlf/sendungen/europaheute/598852/ ~~RNK~~ (nicht signierter Beitrag von 88.73.152.103 (Diskussion | Beiträge) 01:40, 14. Feb. 2009 (CET))