Nur im ersten Satz des Artikels wird erwähnt, dass auch Eigenmittel für Versicherungsunternehmen gesetzlich definiert werden. Es fehlt im Weiteren jedoch eine Beschreibung der gesetzlichen Regelungen für Eigenmittel von Versicherungsunternehmen. --Jpmikro 19:29, 9. Dez. 2006 (CET)
Warum gehts in dem Artikel eigentlich nur um Eigenmittel bei Kreditinstituten und nicht bei normalen Betrieben... ?
(Sorry hab nicht soviel Ahnung von BWL)
Weil eine Eigenmittelunterelgung nur für Banken und Versicherungen Sinn macht. Sie agieren auf speziellen Märkten und tragen besondere volkswirtschaftliche Verantwortung (siehe Basel II)
-- Johannes 85.177.43.124 15:00, 7. Feb. 2008 (CET)