Diskussion:Eigenmittel (Kreditinstitut)
Eigenkapital
Bearbeiten"Eigenmittel in diesem Sinne sind formell als Eigenkapital in der Bilanz ausgewiesen."
So heißt es in der Einleitung. Etwas später wird dann das Eigenkapital nur noch als Teil der Eigenmittel bezeichnet. Meiner Meinung nach ist das zweite richtig. Kann jemand mit Ahnung die Sache in Ordnung bringen. --Thomas118 13:33, 12. Feb. 2009 (CET)
Erhöhung Kernkapital
BearbeitenHallo,
sollte die auf dem EU-Gipfel beschlossene Erhöhung des Kernkapitals auf 9% bis Mitte 2012 hier erwähnt werden?
Hier eine Quelle: Spiegel.de: Gipfel-Ergebnisse kompakt - Was Merkel und Co. beschlossen haben Aber es sollte noch viele andere Quellen aus der Tagespresse geben.
Grüße, Jörg 11:53, 27. Okt. 2011 (CEST)
Überarbeiten-Baustein im Abschnitt "Angemessenheit"
BearbeitenDer Abschnitt hat ein wesentliches Manko: Die Angemessenheit der Eigenmitten bei Kreditinstituten wird zuerst nach der Solvabilitätsverordnung, nicht nach der MaRisk beurteilt. --Marinebanker (Diskussion) 21:27, 24. Mär. 2013 (CET)
Veraltete Rechtslage?
Bearbeiten§ 10 Abs. 2a KWG in der hier durchgehend zitierten Fassung ist schon seit dem 01.01.2014 außer Kraft getreten; ausweislich der Neufassung des KWG scheinen die Regelungen des nationalen Rechts über Eigenmittel jetzt durch unmittelbar geltendes Unionsrecht ersetzt worden zu sein - davon habe ich aber keine Ahnung. Sind die Regelungen in der Sache gleich geblieben und hat sich nur die Rechtsgrundlage geändert? Oder ist das ganze Lemma jetzt inhaltlich überholt? --Melopsittacus (Diskussion) 23:27, 10. Apr. 2015 (CEST)
Fehler ?
BearbeitenHier liegt vermutlich ein Fehler vor. Denn sowohl im Zähler als auch als Ergebnis wird Gesamtkapitalquote genannt.
Vermutlich sollte im Zähler statt Gesamtkapitalquote der Begriff Gesamtkapital stehen. Rainer E. (Diskussion) 11:40, 4. Nov. 2015 (CET)