Diskussion:Eime
Rat und Bürgermeister
Bearbeiten@Lothar520: In der Zusammenfassung zu meiner letzten Änderung hatte ich auf die entsprechenden Bestimmungen des NKomVG verwiesen:
§ 46 (1): „Die Zahl der Ratsfrauen oder Ratsherren beträgt in Gemeinden und Samtgemeinden […] mit 2001 bis 3000 Einwohnerinnen und Einwohnern 12 […] In Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden erhöht sich diese Zahl jeweils um eins.“
Eime ist Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Leinebergland, die Zahl der Ratsmitglieder folglich 12 + 1 = 13.
Der Bürgermeister einer Mitgliedsgemeinde wird -- anders als bei einer Einheits- oder Samtgemeinde -- auch nicht direkt gewählt, sondern vom Rat, der er angehören muss:
§ 105 (1): „In seiner ersten Sitzung wählt der Rat aus seiner Mitte für die Dauer der Wahlperiode die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister. […]“
--Josshh (Diskussion) 19:50, 28. Jan. 2022 (CET)
- Hallo Josshh, Du hast vollkommen Recht. Ich habe mir die Paragraphen genauer zu Gemüte geführt und den Artikel demnach geändert. Vielen Dank für Deine genaue Recherche. Schönen Sonntag noch. --Lothar520 (Diskussion) 17:20, 30. Jan. 2022 (CET)
- -- ErledigtLothar520 (Diskussion) 00:50, 3. Feb. 2022 (CET)