Diskussion:Einantwortung

Letzter Kommentar: vor 18 Jahren von Sommerwind in Abschnitt Einordnung als Rechtsquelle

Ich habe rein gar nichts verstanden, der Artikel sollte nochmal für Nichtjuristen verständlich gemacht werden! --Fionnbharra 01:23, 13. Jun 2005 (CEST)

Einordnung als Rechtsquelle

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Die Einantwortung ist beim besten Willen keine Rechtsquelle. Für Laien: Rechtsquellen sind das Strafgesetzbuch, ein völkerrechtlicher Vertrag, die Verfassung, Gewohnheitsrecht, in manchen Staaten auch Richterrecht, vielleicht sogar die Zehn Gebote. Kategorisierung wurde von mir gelöscht, und das jetzt schon zum vierten Mal. --Sommerwind 08:53, 13. Nov. 2006 (CET)Beantworten