Diskussion:Einbestellung

Letzter Kommentar: vor 6 Monaten von 188.96.162.215 in Abschnitt Einbestellung und das Wiener Abkommen

Einbestellung und das Wiener Abkommen

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Der Artikel behauptet momentan über die Einbestellung, dass "[d]iese Sanktionierung […] nach dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen möglich" sei, was aber, soweit ich das sehe, schlicht falsch ist. Man kann dieses Übereinkommen auf Wikimedia Commons bzw. Wikisource nachlesen, in deutscher ebenso wie in englischer Sprache; darin steht nichts über Sanktionen. 188.96.162.215 21:50, 2. Aug. 2024 (CEST)Beantworten