Diskussion:Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz

Letzter Kommentar: vor 7 Monaten von 2001:A61:531:6401:4998:EF40:F1A5:1E4B in Abschnitt Inkrafttreten am 21.2.1877 ?

Inkrafttreten am 21.2.1877 ?

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Das steht doch in einem gewissen Widerspruch zur Aussage in § 1, wonach es am 1.10.1879 in Kraft treten sollte. Bitte erklären, danke. --2001:A61:556:9B01:A8A9:C0B3:E2B2:282 11:01, 11. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Vermutlich ist es nach der im ursprünglichen § 1 EGGVG vorgesehenen Verordnung schon früher in Kraft getreten. --Pistazienfresser (Diskussion) 17:45, 11. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Und was steht beim Artikel Gerichtsverfassungsgesetz: Inkrafttreten am: 1. Oktober 1879 (§ 1 EGGVG a. F.) - ? (ein "vermutlich" ist auch eine schwache Meldung. So schwer sollte das doch nicht zu klären sein. Es handelt sich hier nicht um Prähistorie). --2001:A61:531:6401:4998:EF40:F1A5:1E4B 22:02, 11. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Geht es dir eigentlich um das Inkrafttreten des EGGVG oder das Inkrafttreten des GVG? --Pistazienfresser (Diskussion) 22:05, 11. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Eigentlich um das Inkrafttreten des EGGVG. Man möchte doch das Inkrafttretensdatum dieses Gesetzes nachvollziehen können. Aus dem EGGVG selbst geht das nun mal nicht hervor. Was war denn das für eine VO ? Die muß doch auffindbar sein. --2001:A61:531:6401:4998:EF40:F1A5:1E4B 22:16, 11. Mai 2024 (CEST)Beantworten