Diskussion:Einfach-Raus-Ticket
Mindestmitfahrerzahl
Bearbeitenheißt das, wenn vom Kontrolleur ein mit so einem Fahrschein reisender Fahrgast angetroffen wird, der keinen Mitreisenden vorweisen kann, gilt der als Schwarzfahrer?? --91.8.194.237 18:20, 3. Okt. 2008 (CEST)
- Das würde mich auch brennend interessieren!
- Was ist überhaupt der Sinn, einem Single-Reisenden dieses Ticket zu verwehren?
- --192.91.60.10 22:29, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Ja, wer als Alleinreisender angetroffen wird, der gilt als Schwarzfahrer und das wird meiner Erfahrung nach auch von den Schaffner kontrolliert. Auch die Zahl der Mitreisenden zu Beginn der Fahrt wird auf den Ticket vermerkt. Grund dafür ist, dass die Zahl der Benutzer eingeschränkt werden sollte und der Weiterverkauf erschwert wird. Zum einen kann es durchaus eine größere Hürde sein, einen weiteren Mitfahrer zu finden, welcher als Beispiel die mehrstündige Fahrt von Bregenz nach Wien im Nahverkehr auf sich nimmt, als dass man statt 14 Euro 28 Euro zahlt (Im Gegensatz zum Normalpreis von 64 Euro). Zum anderen wird der Weiterverkauf auch dadurch erschwert, dass man mindestens ein Pärchen finden muss, welches das Ticket (illegalerweise) abkauft. An einen Einzelreisenden wäre der Weiterverkauf hier sicher leichter möglich. Ebenso ist die Zahl der Mitreisenden vermerkt, damit man zum einen nicht auf der Fahrstrecke weitere Mitreisende aufnimmt, zum anderen natürlich auch ein Ticket, welches zu Beginn von sagen wir 3 Reisenden benutzt wird, nicht an eine Gruppe mit sagen wir 5 Reisenden (wiederum illegalerweise) verkaufen kann. Des weiteren verkürzt sich auch in dem Fall die Nutzung des Tickets, wenn nacheinander Gruppenmitglieder aussteigen. Der letzte Reisende muss sich für die Strecke die er alleine Fährt ein zusätzliches Ticket kaufen.
- Oder um den Grund kurz und knapp zu nennen: Es ist ein Sonderangebot und die ÖBB hat aus den Erfahrungen der DB mit dem Schöne-Wochenende-Ticket gelernt und begrenzt es deshalb stärker, als die DB es tut (hier wird eher über den Preis gesteuert), um das Angebot unattraktiver zu machen. --Frantisek 06:53, 24. Okt. 2008 (CEST)
Wenn man mit einem Kleinkind verreist, das unentgeltlich befördert wird, zählt das dann als Alleinreisender ? Ich würde sagen, da reisen zwei Personen und das Einfach-Raus-Ticket geht (aber vermutlich geht es nicht, in Deutschland werden Kinder bis 6 Jahre nicht angerechnet). Und wie ist es mit einem Hund als Begleitung ? Muss der Alleinreisende mit Hund vielleicht den vollen Preis zahlen, da ein Einzelreisender das Einfach-Raus-Ticket nicht benutzen darf - und auch noch zusätzlich für seinen Hund ? Oder gilt eine Regelung ähnlich der in Deutschland neu eingeführten Anrechnung (Gleichsetzung von Erwachsenen mit Hunden) und damit das Einfach-Raus-Ticket für Einzelreisende mit Hundebegleitung ? Die Antwort für alle Fragen ist sicherlich: „Es ist ein Sonderangebot“. Aber wie lange gibt es dieses „Sonderangebot“ schon ? Die DB betrachtet das Quer-durchs-Land-Ticket bereits als reguläres Angebot, begrenzt zunächst bis Dezember 2011. --129.70.6.252 17:56, 4. Jan. 2011 (CET)