Einheitliche Europäische Akte oder Europäische Einheitliche Akte

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heißt es so oder so (nicht signierter Beitrag von 85.216.38.125 (Diskussion | Beiträge) 14:42, 19. Jan. 2010 (CET)) Beantworten

Weshalb zweifelst Du? Die Weblinks bestätigen das Artikelstichwort: Einheitliche Europäische Akte. --KaPe 00:43, 1. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Einheitliche Europäische Akte ist richtig, aber nicht unter Hinweis auf die weblinks, denn wikipedia dreht sich gerne im Kreise, sondern weil so die offizielle Bezeichnung in den amtl. Texten lautet. --Minuex 09:32, 23. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Dazu enthielt die EEA die nötigen Bestimmungen (282 Rechtsakte) zur Verwirklichung und Regelung eines solchen Marktes auf europäischer Ebene.

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Ich kann diese Bestimmungen in der EEA nicht finden. Ist es nicht vielmehr so, das dies auf ein sog. 300-Punkte-Programm des ehemaligen Kommissionspräsidenten J. Delors aus Anfang der 80-er Jahre, angekündigt in einer Rede im EP, zurück zu führen ist? Zum Zeitpunkt der EEA 1986/87 waren es für das Datum 31.12.1992 i.ü. nur noch knapp 5 Jahre. --Minuex 16:46, 7. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Das ist richtig; die EEA enthielt nur den Übergang zu Mehrheitsentscheidungen im Binnenmarkt-Bereich, der von Delors als notwendig angesehen wurde, um eine Blockade bei der Umsetzung des Binnenmarkt-Weißbuchs zu vermeiden. Insofern war die EEA durchaus eine Art Startschuss für das Binnenmarktprojekt (und wurde auch so gesehen); die nötigen Rechtsakte waren aber nicht in der Akte selbst verankert. (Wobei man noch nachsehen sollte, ob sich nicht in irgendeinem Protokoll o.Ä. doch ein Verweis darauf findet, ich bin mir da gerade nicht sicher.)--El Duende 10:24, 8. Jul. 2011 (CEST)Beantworten
Danke für die Rückmeldung: Woyke (EU, 4. Aufl. 1999, S. 8f. ) beschreibt die Entwicklung: EP-Bericht v. 26.3.1984, Delors Jan. 1985 im EP, Weißbuch der KOM mit 300 Vorschlägen (später reduziert auf 282), Billigung auf dem Mailänder Gipfel Juni 1985, Beschluß (Kampfabstimmung) auf dem Mailänder Gipfel für Regierungskonferenz. Daher sollte die Passage richtig gestellt werden, zumal die EEA keine Protokolle enthält. FG--Minuex 18:02, 12. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Die EEA definierte erstmals den Begriff Binnenmarkt und löste damit den alten Begriff des Gemeinsamen Marktes ab

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Die Verschmelzung der Begriffe Binnenmarkt und Gemeinsamer Markt erfolgte erst durch VvL (2007/2009), vgl. Geiger/Khan/Kotzur, Art. 26 AEUV, Rn. 4. Bis dahin bestanden beide Begriffe nebeneinander. Ich sehe daher auch an dieser Stelle Änderungsbedarf. --Minuex 16:29, 7. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Interessanter Punkt. Man sollte wohl dahingehend präzisieren, dass die EEA den Begriff "Binnenmarkt" erstmals in das Primärrecht einführte, aber den alten Begriff "Gemeinsamer Markt" als Synonym beibehielt, bis der Vertrag von Lissabon das dann sprachlich vereinheitlichte.--El Duende 10:26, 8. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Am 17. Februar 1986 wurde sie in Luxemburg von insgesamt neun der zwölf Mitgliedstaaten (...) unterzeichnet, ...

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Das ist leider nach meinem Kenntnisstand ebenfalls unzutreffend, ich verweise auf das amtl. Dokument ABl. EG L 169/1 ff., hier S. 17f. v. 29.6.1987, wonach 12 Unterschriften erkennbar sind. --Minuex 16:46, 7. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Die anderen drei Unterschriften folgten am 28. Februar, ich habe das im Artikel noch präzisiert. Am 27. Februar gab es in Dänemark noch ein Referendum zu der Unterschrift: Nachdem die Parlamentsmehrheit die (Minderheits)Regierung angewiesen hatte, nicht zu unterzeichnen (was in Dänemark rechtlich möglich ist), entschied diese sich zu einer Volksbefragung, um die Blockade zu verhindern; das Referendum endete mit einem deutlichen Ja (56,2 %), woraufhin die Parlamentsmehrheit nachgab und die Unterschrift erlaubte. Italien und Großbritannien hatten aus Respekt vor dem dänischen Referendum (bzw. aus eigener Skepsis gegenüber dem Vertrag) mit der Unterschrift ebenfalls gewartet. Diese historischen Zusammenhänge könnten bei Gelegenheit im Artikel noch ergänzt werden; mir fehlt nur gerade etwas die Zeit dazu.--El Duende 10:21, 8. Jul. 2011 (CEST)Beantworten
Das ist falsch: Die anderen drei Unterschriften am 28. Februar stammten von Dänemark, Italien und Griechenland (*nicht* Großbritannien), wie hier nachzulesen: http://europa.eu/legislation_summaries/institutional_affairs/treaties/treaties_singleact_de.htm Ich verändere das mal so im Artikel. --Bibliothekar von Babel (Diskussion) 19:03, 8. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Überarbeitung des Beitrages

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Ich habe den Beitrag erheblich überarbeitet, um insbesondere eine Vielzahl an Ungenauigkeiten und Fehler zu berichtigen. Es fällt mir schwer, hier alles aufzulisten, einige Beispiele müssen genügen (ich verweise auch auf die vorherigen Diskussionspunkte): - 1985 hielt der Europäische Rat von Mailand eine Regierungskonferenz zu den Themen ... NEIN: Kampfabstimmung auf dem Gipfel (7:3) für Zusatzvertrag (= EEA) in Auftrag zu geben, d.h. Regierungskonferenz wurde sodann eingesetzt. - mit dem Ziel eines Zusatzvertrages zu den Römischen Verträgen ... NEIN: Zusatzvertrag zu vorweigend EWG-V, EGKS-V und EAG-V. - Die EEA definierte erstmals den Begriff Binnenmarkt und löste damit den alten Begriff des Gemeinsamen Marktes ab ... NEIN, beide Begriffe bestanden nebeneinander fort. - Dazu enthielt die EEA die nötigen Bestimmungen (282 Rechtsakte) zur Verwirklichung und Regelung eines solchen Marktes auf europäischer Ebene.... NEIN, das stehßt im Weißbuch zur Vollendung des Binnenmarktes, da hat der Verfasser leider nicht in den Vertragstext geschaut. Das ist grob unrichtig, wenn man einem, Vertrag etwas derart Umfangreiches nachsagt, welches nicht enhalten ist, zumal man auf diese Weise die Dynamik der mit Delors einsetzenden Veränderungsbereitschaft "unterschlägt". Mit seiner Rede im EP hat er alle noch vor dem Mailänder Gipfel unter Zugzwang gesetzt, so nach dem Motto: Ich will ja, aber es sind die Staaten (im Rat), die nicht mit qualifizierter Mehrheit (sondern einstimmig) wollen. Hier hat sich Kohl zusammen mit Mitterand im Mailand knallhart gegen Thatcher durchgesetzt(!) - Dazu gehörten die vier bestehenden Zuständigkeitsbereiche ... ??? Was ist damit in welchem Kontext gemeint?

Bereits der 2. Satz mit Übergang zum schnellem Binnenmarkt verengt das Thema einseitig. Da ist auch ein erster Bruch zum einleitenden Satz erkennbar. Wie auch die gesamte Entwicklung durch Forcierung des Binnenmarktkonzeptes durch Kommissions-Präsident Delors fehlt.

--Minuex 17:39, 22. Jul. 2011 (CEST)Beantworten