Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes im März 2010

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Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im März 2010

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im März 2010 entschieden, wenn ein Staat künstliche Befruchtung zulässt, darf er die Eizellspende nicht verbieten.

Das Gericht urteilte, es sei eine "nicht durch objektive und vernünftige Gründe zu rechtfertigende" Ungleichbehandlung, wenn Paare, die eine Eizellspende benötigen, von der künstlichen Befruchtung ausgeschlossen sind. 92.252.85.198 02:02, 3. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Urteil des Menschenrechtsgerichtshof im November 2011

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Im November 2011 entscheidet der Menschenrechtsgerichshof über die Eizellenspende 92.252.124.251 00:17, 29. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

November 2014: Reform in Österreich

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Im November 2014 plant die österreichische Regierung nach einem Urteil des Österreichischen Verfassungsgerichtshofes die Eizellspende ab 2015 zu erlauben. Auch Frauenpaaren, die in einer Lebensgemeinschaft leben, wird die Eizellspende ermöglicht.

178.11.188.224 17:32, 14. Nov. 2014 (CET)Beantworten

2014: Debatte über Zulassung der Eizellspende in Deutschland

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In Deutschland wird 2014 weiter darüber politisch gestritten, ob die Eizellspende erlaubt werden soll. So fordert der deutsche Reproduktionsmediziner Jan-Steffen Krüssel vom universitären Kinderwunschzentrum UniKiD aus Düsseldorf, das endlich auch in Deutschland die Eizellspende erlaubt werden muß. 178.11.188.224 17:48, 14. Nov. 2014 (CET)Beantworten

2017: FDP fordert Zulassung der Eizellspende in Deutschland

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Die politische Partei FDP fordert die Zulassung der Eizellspende in Deutschland.

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Positionspapier zur Eizellspende (aus feministischer Sicht) - führt zu einer webseite mit smoothiewerbung