Diskussion:Elbkarte
Die strittigen Rechte wurden Hamburg nicht zugesprochen
BearbeitenSo zumindest schreibt es Baasch 1905 (http://www.archive.org/stream/derkampfdeshause00baas#page/70/mode/1up) auf Seite 70: "Das Urteil [...] stellte fest, daß dieses [Hamburg] nicht berechtigt sei, jene an der freien Schiffahrt [...] zu hindern. [...] wurde Hamburg verurteilt und für schuldig erklärt."
Falls dies doch anders ist oder die Passage
"1618, fünfzig Jahre später erging auf der Grundlage dieser Elbkarte das Urteil, das die Hamburger Privilegien weitgehend anerkannte. Hamburg nahm das Urteil sofort an, Dänemark, das noch weitere Punkte in das Verfahren eingebracht hatte, verzichtete erst im Gottorper Vertrag 1768 auf die Revision und machte das Urteil damit rechtskräftig"
anders gemeint war, sollte dies klarer gemacht und belegt werden. --77.10.229.201 20:58, 3. Sep. 2011 (CEST) Tim Mundt
Danke für die Ergänzungen. Tim Mundt --77.188.147.152 13:45, 5. Sep. 2011 (CEST)
- danke für den hinweis und für den schönen link. es ist enorm interessant, wie unterschiedlich die geschichtsschreibung (die Hamburger und die des Umlands) bis heute ein fast 400 jahre altes urteil bewertet. da die ganze angelegenheit ja bis heute relevanz hat (anfang des 20. jahrhunderts waren es die übertragung der hamburger privilegien in das preußische recht / heute elbvertiefung) kann man das sicherlich noch vertiefen oder genauer darstellen. vg --emma7stern 13:56, 5. Sep. 2011 (CEST)