Diskussion:Elektromobil
Der Begriff an sich
BearbeitenRollstuhl#Elektrorollstühle (Technik) Wäre der jetzige Inhalt nicht besser da aufgehoben?-- Kölscher Pitter 23:51, 22. Jan. 2008 (CET)
- Erstens wird dorthin verwiesen, und zwar zweitens in der Begründung, warum das nicht dasselbe ist. Dieser Artikel steht auch eher zwischen Elektrofahrzeug und Rollstuhl, eben weil es nicht klar nur eines der beiden ist.--FlammingoMoin 09:43, 24. Jan. 2008 (CET)
- In finde das auch so besser. Ein Rollstuhl ist etwas ganz anderes. Sonst könnte man auch Trikes unter Rollstuhl stellen;) Ich hab das mal verdeutlicht. Wenn, dann könnte man überlegen, dies in Leichtfahrzeuge einzubauen. --Diwas 13:23, 24. Jan. 2008 (CET)
- Ich kann euch da nicht folgen. Ein Mobil ist ein Synonym für Fahrzeug. Eine Festlegung als Hilfsmittel für Gehbehinderte steckt nicht in diesem Wort. Der Definitionsversuch Ein Elektromobil ist ein Elektrofahrzeug ... ist gründlich in die Hose gegangen.-- Kölscher Pitter 11:53, 2. Feb. 2008 (CET)
- Ich stimme dir zu, mir ging es darum, dass diese Elektromobile nicht idealerweise zu den Rollstühlen gerechnet werden sollten, weil sie doch etwas anderes sind. Rollstühle nutzt man für Tätigkeiten die sonst im stehen, sitzen, gehen ausgeführt werden und für das Zufußgehen drinnen und draußen, diese Elektromobile nutzt man für Wege, die man sonst außerhalb von Wohnung und Büro zu Fuß, mit Fahrrad oder einem anderen Kfz zurücklegen würde. Ich hatte in der Diskussion zu Elektromobil (jetzt Elektroauto) etwas leichtfertigt geäußert, dass mit Elektromobil meist Hilfen für Gehbehinderte gemeint sind, das sind aber nicht 90 Prozent, Elektromobil sollte auf Elektroauto weiterleiten. Dieser Artikel könnte Elektromobil für Gehbehinderte heißen. Letztendlich ist es zweitrangig wo diese Elektromobile erklärt werden, wenn der Ort nur verlinkt und die (fließenden) Übergänge und Abgrenzungen erklärt werden. --Diwas 16:32, 2. Feb. 2008 (CET)
- Habe erstmal umformuliert und einen Begriffsklärungshinweis eingefügt, weil ich unsicher bin welches Lemma nun das Richtige ist für diesen Artikel. --Diwas 03:08, 20. Feb. 2008 (CET)
- Ich stimme dir zu, mir ging es darum, dass diese Elektromobile nicht idealerweise zu den Rollstühlen gerechnet werden sollten, weil sie doch etwas anderes sind. Rollstühle nutzt man für Tätigkeiten die sonst im stehen, sitzen, gehen ausgeführt werden und für das Zufußgehen drinnen und draußen, diese Elektromobile nutzt man für Wege, die man sonst außerhalb von Wohnung und Büro zu Fuß, mit Fahrrad oder einem anderen Kfz zurücklegen würde. Ich hatte in der Diskussion zu Elektromobil (jetzt Elektroauto) etwas leichtfertigt geäußert, dass mit Elektromobil meist Hilfen für Gehbehinderte gemeint sind, das sind aber nicht 90 Prozent, Elektromobil sollte auf Elektroauto weiterleiten. Dieser Artikel könnte Elektromobil für Gehbehinderte heißen. Letztendlich ist es zweitrangig wo diese Elektromobile erklärt werden, wenn der Ort nur verlinkt und die (fließenden) Übergänge und Abgrenzungen erklärt werden. --Diwas 16:32, 2. Feb. 2008 (CET)
- Ich kann euch da nicht folgen. Ein Mobil ist ein Synonym für Fahrzeug. Eine Festlegung als Hilfsmittel für Gehbehinderte steckt nicht in diesem Wort. Der Definitionsversuch Ein Elektromobil ist ein Elektrofahrzeug ... ist gründlich in die Hose gegangen.-- Kölscher Pitter 11:53, 2. Feb. 2008 (CET)
Wenn ich dich richtig verstehe, dann möchtest du unterscheiden:
- Elektromobile im Haus
- Elektromobile außer Haus.
Wenn ja: Zu welcher Gruppe gehört Rollstuhl#Elektrorollstühle (Technik).-- Kölscher Pitter 10:34, 20. Feb. 2008 (CET)
- Nein das ist zu einfach unterschieden, trotzdem möchte ich es nochmal vereinfacht unterscheiden wobei klar ist, dass die Übergänge fließend sind. Ein Rollstuhl wird fast ausschließlich von Personen genutzt, die schwerwiegende Gehbehinderungen haben. Ein Elektrorollstuhl von Personen für die andere Hilfen Rollstuhl, Rollator nicht ausreichen, beispielsweise wegen fehlender Armkraft. Elektrorollstühle ersetzen das normale Gehen (und Sitzen) drinnen oder draußen beispielsweise auf dem Fußweg. Demgegenüber werden die Elektromobile auf der Strasse bewegt von Leuten die durchaus gehen können aber nicht sehr weit oder nicht schmerzfrei, die auch vollen Arm- und Handeinsatz haben und nicht Fahradfahren oder Autofahren können (auch kein dreirad) oder wollen. Das kann auch überwiegend Komfortmotiviert sein. Ich finde das ist schon etwas ganz Anderes. Aber wie gesagt, die Übergänge sind fließend. --Diwas 16:03, 20. Feb. 2008 (CET)
Hallo zusammen! Ich war etwas überrascht, als ich die Definition 'für Gebehinderte' las. Eigentlich hatte ich erwartet eine BKS zu finden, da ich das Lemma als Untergruppe zu Automobil empfinde. Grusz --RolandS 22:19, 12. Aug. 2008 (CEST)
- Zu Elektroauto gehts doch für den Suchenden schon in der ersten Zeile!--FlammingoMoin 00:07, 14. Aug. 2008 (CEST)
Die richtige Bezeichnung für ein solches Fahrzeug
BearbeitenDie richtige Bezeichnung für ein solches Fahrzeug lautet: Elektroscooter. Unter diesem Namen wird dieses Fahrzeug schon seit 25 Jahren in England,USA und Europa bezeichnet. Da es weder ein MOBIL noch ein Rollstuhl ist. Es setzt sich aus der Antriebsenergie (ELEKTRO) und dem Einsatzbereich(SCOOTER -vom engl. SCOOT :Abhauen) zusammen. Ein übertrieben ausgedrückter Elektrischer Fluchtwagen. Diese Bezeichnung wird auch von Krankenkassen als fachlich angesehen. Elektromobile sind zB.: City el, sam ..... ARK (nicht signierter Beitrag von 88.75.91.31 (Diskussion) 13:54, 29. Aug. 2008)
- Elektromobil wird auch verstanden, vor allem von den Senioren selbst. Scooter hab ich dagegen noch nie gehört. --80.81.14.33 22:53, 11. Okt. 2012 (CEST)
Löschung des Fotos
BearbeitenDa das oben genannte Foto ein faltbares Elektromobil zeigt, welches um ein vielfaches leichter und wendiger und eigentlich mit den abgebildeten Modellen nur schwert zu vergleichen ist, da es eine gänzlich andere (bedüfnisoriente) Herangehenweise bei der Bauart berücksichtig, finde ich, dass das Foto durchaus den Beitrag passend ergänzt. --88.217.181.185 16:53, 11. Mär. 2014 (CET)
Hallo HHE99,
warum hast Du das Foto von einem zusammengeklappten Elektromobil gelöscht? Ggf. kannst Du den Markennamen entfernen, dass Du aber das Bild löscht, finde ich nicht nachvollziehbar und sieht mir nach einem Schnellschuss "Werbealarm" aus.
Bitte überdenke dies noch einmal.
--Gustavgast (Diskussion) 16:22, 11. Mär. 2014 (CET)
- Hallo, ich kann nicht erkennen, dass ein weiteres Bild den Informationsgehalt des Artikels verbessern würde. Dann müssten alle n Varianten diverser Hersteller dort gelistet werden. Das ist aber nicht die Aufgabe der Enzyklopädie, es sei denn, es gäbe enzyklopädisch relevante Unterschiede der Varianten. Dass die Bildbeschriftung zudem nach Werbung aussieht, ist davon unberührt. Meine Ansicht ist aber nicht alleine maßgeblich; Du kannst Deinen Wunsch nach Einfügen des Bildes auch in der Artikeldiskussionsseite zur Diskussion stellen. Gruß --HHE99 (Diskussion) 16:27, 11. Mär. 2014 (CET)
- Hallo, schade kann ich da nur sagen, denn ich sehe kein Bild mit einem zusammengefalteten Elektromobil, welches sehr wohl - in meinen Augen - diesen Artikel bereichern würde, da nur die massiven Elektromobilbrummer zu sehen sind, die vielen gehbehinderten Personen nicht weiterhelfen. Der Artikel stagniert massiv, da jeder Versuch den Inhalt zu bereichern entfernt wird. Nochmal schade. Aber danke für den Vorschlag mit der Artikeldiskussionsseite. Gruß
--88.217.181.185 16:39, 11. Mär. 2014 (CET)
- meiner Meinung nach stellt das Bild durchaus eine Bereicherung des Artikels dar, es zeigt ja in jedem fall die Vielfalt der e-mobile. Abgesehen davon, dass der Artikel sicher Überarbeitung nötig hat ist es doch wünschenswert wenn der Stand der Technik auch gezeigt wird. Grüße
uheinemann --88.217.180.110 16:04, 17. Mär. 2014 (CET)
Fällt der Elektro Scooter (Elektromobil) unter das Medizinproduktegesetz?
BearbeitenMir ist nicht ganz klar ob der Elektro Scooter unter das Medizinproduktegesetz fällt. Für mich ist das Teil ein Komfortartikel, da sich nicht nur gehbehinderte das Mobil kaufen. Von der Krankenkasse wird ja auch nichts gezahlt. Was anderes ist es natürlich mit Elektrorollstühlen, die haben ja auch einen Hilfsmittelpositionsnummer und werden i.d.R. von den Krankenkassen übernommen. (nicht signierter Beitrag von Verbandski (Diskussion | Beiträge) 16:09, 15. Okt. 2014 (CEST))
- ?? m.e. werden bis 6 km/h die Hilfsmittel (Elektrorollstuhl/E-Mobil) von der Krankenkasse übernommen. -- Beademung (Diskussion) 16:15, 15. Okt. 2014 (CEST)
Erlaubte und nicht erlaubte Verkehrsflächen
BearbeitenDürfen sie auf Gehwegen und Radwegen und Fahrbahnen fahren, je nach Gusto des Fahrenden, oder gibt es da in der deutschen StVO (oder anderswo, oder im Versicherungsrecht?) Zuweisungen oder Einschränkungen? Sind sie "Elektokleinstfahrzeuge", die in der StVO ja bestimmte Erlaubnisse ausdrücklich bekommen, aber eben z.B. auch eine Versicherungspflicht haben Versicherungskennzeichen? Soweit möglich sollte das im Artikel ergänzt werden.--Rustikal (Diskussion) 16:32, 2. Jul. 2022 (CEST)