Diskussion:Emmy Zehden
"Volksgerichtshof" oder Volksgerichtshof?
BearbeitenDass diese Institution der NS-Justiz mit den Verfahren und Zwecken eines Gerichts in der liberalen Verfassungstradition nichts zu tun hat, hat sich ja seit den 1980er-Jahren herumgesprochen. Bis 1998 galten seine Urteile aber als solche der ordentlichen Gerichtsbarkeit, bis zu ihrem Ableben konnten seine Richter auf das Spruchrichterprivileg bauen und blieben vor Strafverfolgung geschützt. Ich bin mir angesichts dieser klaren Sachlage aber unschlüssig: Müssen hier distanzierende Anführungszeichen sein, um zu markieren, dass es sich um eine abscheuliche Einrichtung handelte, die nicht verdiente, als Gericht behandelt zu werden, oder kaschieren diese Anführungszeichen den Umstand, dass es 53 Jahre bis zur Vernichtung seiner Urteile dauerte und sich diese historische Erkenntnis durchgesetzt hatte? Es gibt ja eine vergleichbare Frage zum "Palandt", dem BGB-Kommentar des Beck-Verlags, bei dem die von vielen guten Menschen geforderte Umbenennung meines Erachtens eher den Umstand kaschieren würde, dass sich die deutsche Gesellschaft in West (und auch Ost) mindestens 50 Jahre gut mit den alten Nazis arrangieren konnte (also das, was Ralph Giordano die "zweite Schuld" nannte, wird unsichtbar gemacht oder hier, meine ich, durch Anführungszeichen unbillig distanziert). --2A02:908:F86:8800:7D84:8940:8C55:83A2 07:58, 14. Nov. 2019 (CET)
- Spezialisten zu dieser Frage wirst du eher auf Diskussion:Volksgerichtshof finden.--Niki.L (Diskussion) 09:16, 14. Nov. 2019 (CET)