Diskussion:Empfehlungen für Radverkehrsanlagen
Das kann sicher noch weiter ergänzt werden, zumal die ERA neben der StVO wesentliche Grundlage der heftigen Debatten zu Radweg liefert. Dort ist u.a. die Grenze von etwa 10.000 Kfz pro Tag oder 1.000 Kfz pro Spitzenstunde angegeben, ab der die Trennung zwischen Kfz- und Radverkehr empfohlen wird. Grundlagen dazu sind deutsche Untersuchungen, u.a. im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen, die bisher in den Debatten immer etwas kurz kamen oder mir zumindest selten ernsthaft diskutiert wurden (Untersuchungen zusammenfassend zitiert u.a. in ALRUTZ/FECHTEL/KRAUSE: Dokumentation zur Sicherung des Fahrradverkehrs. Unfall- und Sicherheitsforschung Straßenverkehr, Heft 74. Bergisch Gladbach 1989). --Rustikus 13:27, 30. Aug. 2008 (CEST)
Aktueller Stand
BearbeitenDie erwähnte RASt (Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen)gilt doch inzwischen als RASt 06 [1] . Angeblich soll auch eine neue ERA rauskommen...weiss jemand genaueres? --Eh-dd 14:12, 25. Aug. 2009 (CEST)
- seit 2010 auf dem Markt --Rustikus (Diskussion) 19:26, 7. Jan. 2014 (CET)
Ausgabe ab 202X
BearbeitenDie nächste Ausgabe ist intern in Arbeit und an verschiedenen Stellen wurde in Vorträgen bereits skizziert, was an Änderungen wahrscheinlich ist. --Rustikal (Diskussion) 12:00, 28. Sep. 2023 (CEST)
Kritik des NDR
BearbeitenDiese Kritik ist nicht berechtigt. Die ERA 2010 sieht zwingend Sicherheitstrennstreifen von mindestens 0,50 m zwischen parkenden Kfz und dem jeweils rechten Rand eines Schutzstreifens oder Radfahrstreifens vor. Mit der E Klima 22 ist die Mindestbreite für einen Sicherheitstrennstreifen nach dem Stand der Technik sogar mit 0,75 m anzusetzen. Demnach sind auch Schutzstreifen mit 1,25 m Breite bei Neuplanungen nicht mehr zulässig, die Mindestbreite für einen Schutzstreifen ist 1,50 m.--Rustikal (Diskussion) 21:02, 12. Mai 2024 (CEST)