Diskussion:Employment Practices Liability
Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von 217.229.55.224 in Abschnitt Erstellerkommentar zum Artikelstatus
Erstellerkommentar zum Artikelstatus
BearbeitenVollständigkeit: Wer Lust hat, darf die Fakten durchaus nochmal alle überprüfen oder - einfacher - nachschauen, ob der en:Artikel hinreichend bearbeitet und diskutiert ist, um als "im üblichen Maß" sichere Grundlage zu gelten. Meiner Meinung nach reicht es aber für eine Erstanlage nicht zu einem {Wikipedia:Lückenhaft} (und schon gar nicht zu einem LA der üblichen Verdächtigen -
! >:-o )) (ja ja, die Erfahrungstatsachen ::-)