Diskussion:Employment Practices Liability

Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von 217.229.55.224 in Abschnitt Erstellerkommentar zum Artikelstatus

Erstellerkommentar zum Artikelstatus

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Vollständigkeit: Wer Lust hat, darf die Fakten durchaus nochmal alle überprüfen oder - einfacher - nachschauen, ob der en:Artikel hinreichend bearbeitet und diskutiert ist, um als "im üblichen Maß" sichere Grundlage zu gelten. Meiner Meinung nach reicht es aber für eine Erstanlage nicht zu einem {Wikipedia:Lückenhaft} (und schon gar nicht zu einem LA der üblichen Verdächtigen -

 

 ! >:-o )) (ja ja, die Erfahrungstatsachen ::-)

--217.229.55.224 01:09, 4. Aug. 2010 (CEST)Beantworten