Diskussion:Entscheidung zum Rechtsnormcharakter des Gleichberechtigungssatzes
Letzter Kommentar: vor 19 Tagen von Schiffeversenker in Abschnitt Wirksamkeit
Der Artikel „Entscheidung zum Rechtsnormcharakter des Gleichberechtigungssatzes“ wurde im Oktober 2024 für die Präsentation auf der Wikipedia-Hauptseite in der Rubrik „Schon gewusst?“ vorgeschlagen. Die Diskussion ist hier archiviert. So lautete der Teaser auf der damaligen Hauptseite vom 4.12.2024; die Abrufstatistik zeigt die täglichen Abrufzahlen dieses Artikels. |
Wirksamkeit
BearbeitenMir fehlt im Artikel - oder hab ich's überlesen? - der Hinweis, daß das Urteil keineswegs wirksam war, was die Glechberechtigung betraf. Bis in die Siebziger durften verheiratete Frauen ohne Zustimmung ihres Mannes weder einen Beruf ergreifen noch ein Konto eröffnen. Das altmodische Frauenbild der regierenden Union, teilweise nahe am Frauenbild der Nazis (Heim & Herd), verhinderte eine entsprechende grundgesetzkonforme Gesetzgebung. Ich würde mich aber auch nicht wundern, wenn SPD und FDP damals lange Zeit keine Gesetzentwürfe eingebracht hätten. Schiffeversenker (Diskussion) 22:53, 5. Dez. 2024 (CET)