Diskussion:Epistemische Ungerechtigkeit

Letzter Kommentar: vor 1 Monat von 2A02:908:F17:35C0:5D91:FEB2:CC50:70EE in Abschnitt Kritik?

Groß oder klein?

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"und mit der sie 1851 das Ausblenden Schwarzer Perspektiven ... kritisierte"

So wie der Satz da jetzt steht, bezieht sich der Genitiv grammatikalisch auf "Perspektiven". Es wären demnach die Perspektiven, die schwarz sind. Das s müsste daher kleingeschrieben werden.

Das ist doch aber sicher nicht gemeint. Ich gehe doch davon aus, dass "das Ausblenden der Perspektiven Schwarzer" gemeint ist. Wäre diese Umformulierung genehm und politisch korrekt? --217.239.5.220 14:17, 25. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

„Schwarz“ kann in diesem Kontext, wo es nicht um die Farbe geht, auch als Adjektiv groß geschrieben werden - es handelt sich hier also um Absicht. --Polibil (Diskussion) 09:55, 3. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Mangelnde Konkretion

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Hallo, ein paar Beispiele zu den Ausschlüssen 1., 2., 3. Ordnung waren angebracht, sonst bleibt die Kategorie doch sehr abstrakt --Hnsjrgnweis (Diskussion) 10:33, 7. Nov. 2022 (CET)Beantworten

Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, gibt es Beispiele sogar direkt im zitierten Artikel. Ich schau mal rein und ergänze dann. --Polibil (Diskussion) 12:18, 7. Nov. 2022 (CET)Beantworten
Danke. Ich meine Sätze wie: "Ausschlüsse dritter Ordnung ließen sich durch eine Korrektur des bestehenden Systems nicht mehr reparieren; ein bestimmtes Wissenssystem sei in diesen Fälle für die zu bewältigenden Aufgaben ungeeignet. Das epistemische System an sich führe dazu, dass sich innerhalb des Systems die Ungerechtigkeiten nicht einmal wahrnehmen ließen." Gruß, --Hnsjrgnweis (Diskussion) 10:15, 13. Nov. 2022 (CET) PS: kann man schon von epistem. Ungerechtigkeit sprechen, wenn bestimmte Begriffe in der Alltagssprache nicht enthalten sind?--Hnsjrgnweis (Diskussion) 10:57, 13. Nov. 2022 (CET)Beantworten
Ich habe jetzt anhand eines Papers ein Beispiel ergänzt, findest Du das schon hilfreich? --Polibil (Diskussion) 18:05, 13. Nov. 2022 (CET)Beantworten
Die Frage ist nur: warum ist das keine epistemische Ungerechtigkeit der zweiten Art? --Hnsjrgnweis (Diskussion) 21:47, 14. Nov. 2022 (CET)Beantworten

Kritik?

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Eine philosophisch-politische Diskussion findet hier offenbar nur in der Weise statt, dass eine Autorin noch über die Schärfen der vorangegangenen hinausgeht. Eine Kritik daran findet sich nicht? Das wäre doch ungerecht, außerhalb von In-Groups einfach nur ignoriert oder unkritisch referenziert (aka feuilletonistisch nachgeplappert) zu werden. --2A02:908:F17:35C0:5D91:FEB2:CC50:70EE 10:23, 11. Nov. 2024 (CET)Beantworten