der erbbauzins muss nicht im voraus der ganzen erbbauvertragslaufzeit festgelegt werden, er kann auch nur über einen bestimmten zeitraum gehen und dann neu festgelegt werden.
Definition Erbbauzins siehe § 9 Abs. 1 Erbbaurechtsgesetz Thogru 14:11, 14. Jan. 2010 (CET)