Diskussion:Erbbauzins

Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Thogru

der erbbauzins muss nicht im voraus der ganzen erbbauvertragslaufzeit festgelegt werden, er kann auch nur über einen bestimmten zeitraum gehen und dann neu festgelegt werden.


Definition Erbbauzins siehe § 9 Abs. 1 Erbbaurechtsgesetz Thogru 14:11, 14. Jan. 2010 (CET)Beantworten