Diskussion:Erfinderische Tätigkeit
Allgemeine Überarbeitung nötig
BearbeitenDer Artikel "Erfinderische Tätigkeit" wurde durch den umfangreichen Beitrag "Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit" zu einem Essay. Zudem beschreibt er Wiederholungen (1. und 3. Abs.), etwas zum deutschen Gebrauchsmusterrecht, das nicht hierher gehört (2. und 10. Abs.), etwas zum Verfahren vor dem EPA (5. und 9. Abs.), einen "Aufgabe-Lösungs-Ansatz" mit erheblichen Redundanzen (4., 6., 7. und 8. Abs.). Er kann erheblich gekürzt werden, wobei auch die Anmerkungen 5 bis 9, die ohnehin nicht bibliographiegerecht sind, entfallen. Im Übrigen handelt es sich um die Abschrift der Seiten 2 bis 4 einer Broschüre für Mandanten der Hamburgert Anwaltskanzlei Dr. Straube & Appley. Im Kapitel "Der Begriffsinhalt ..." ist klarer zu unterscheiden zwischen "dem Fachmann" als einer gesetzlichen Fiktion und der Spruchpraxis, wonach und wieso diese Fiktion als "objektiv gilt". Die Hinweise auf die "Erfindungshöhe" sind nur sporadisch und zudem überflüssig, denn es handelt sich um einen überholen Begriff. Zur "Entstehung" sind ein paar präzisierende Bemerkungen einzufügen. Schließlich ist schon in der Einleitung "(oder Erfindungshöhe)" zu streichen, denn die Erfinderische Tätigkeit ist eine Norm des Europäischen Patentübereinkommens und der mit ihr harmonisierten nationalen Patentgesetze, währen die früheren deutsche "Erfindungshöhe" nur das eine vin zwei Bewertungskriterien gewsen war. Im Übrigen wurde die Erfingshöhe ohnehin im ersten Kapitel behandelt. Alwik Alwik == 17:18, 4. Aug. 2011 (CEST) 88.76.24.4 17:48, 3. Aug. 2011 (CEST)
- Deine Überarbeitung ist zwar sehr lobenswert, jedoch hast Du für mich auf den ersten Blick deutlich zu viel rausgeschmissen. Mit diesem kurzen Diskussionsbeitrag kann ich die einzelnen Gründe für Änderungen nicht sachgerecht nachvollziehen. Zudem sind Deine neu gemachten Ausführungen unbelegt. Dass sie im krassen Widerspruch zu meiner persönlichen Beurteilung der Erfinderischen Tätigkeit stehen, kommt noch dazu. Mit Deinen Thesen solltest Du einen Artikel (z.B. in Mitt.) schreiben - für eine Enzyklopädie sind sie jedoch ungeeignet. Daher Revert. --Swen 07:39, 10. Aug. 2011 (CEST)
- Nachtrag zum Fachmann: Wie "fiktiv" der Fachmann in der Praxis ist, unterscheidet sich in der Spruchpraxis gewaltig. LJ Jacob hat den von ihm verwendeten fiktiven Fachmann gar als "nerd"/"Fachidiot" bezeichnet (http://archive.epo.org/epo/pubs/oj009/05_09/special_edition_1_judges_symposium.pdf Seite 83). USSC KSR v. Teleflex (http://en.wikipedia.org/wiki/KSR_v._Teleflex) sieht einen "realeren" Fachmann mit normaler Kreativität und die Spruchpraxis des BGH lässt regelmäßig den realen Fachmann durch Sachverständigengutachten bestimmen (z.B. jüngst in http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=54082&Frame=1 "Walzgerüst II" Abs 29). Dass das EPA mehr zu LJ Jacob tendiert, ist leider Fakt. --Swen 09:29, 10. Aug. 2011 (CEST)
An Swen - alias Georges Bourbaki in München alias Georg von Meinig in München recte Georg von Breunig, früher (um 1995) Patentanwalt, in München-Schwabing, Agnesstraße 16 - Sie haben meine Allgemeine Überarbeitung des Artikels „Erfinderische Tätigkeit“, deren Mängel ich am 4.8.2011 auf der Diskussions-Seite substantiiert begründet hatte, einfach gelöscht. Die Löschung erfolgte ohne Substantiierung nur mit den folgenden Schlag-Wörtern:
(1) Zu lang, daher kein Enzyklopädie-Artikel. (2) Die Ausführungen seien nicht belegt. (3) Meine Überarbeitung stünde im Widerspruch zu Ihren „persönlichen Beurteilung“, zumal der fiktive „Fachmann“ sich in der Praxis gewaltig unterscheide. (4) Ich vertrete die Meinung einer Minderheit. Diese Vorwürfe sind haltlos, die Löschung war nicht gerechtfertigt denn
(Zu 1) Der alte Artikel enthält viel Überflüssiges und Redundantes. Mein Artikel vermeidet diese Fehler, ist straff und ohne Schnörkel, ist noch etwas kürzer und enthält sogar neue, enzyklopädische Fakten. (Zu 2) Das zitierte RG-Urteil hatte ich genau auf 1924 datiert und belegt. (Ich empfehle dringend die Lektüre.) Neu eingefügt hatte ich die Überzeugung des RPA von 1941, dass die „Erfindungshöhe“ nur subjektiv ist. (Die Dokumentation macht jeden Kenner hellhörig.) Die von der Praxis zwangsläufig vorgenommene Änderung des normierten Begriffes ist Allgemeingut und in jedem Kommentar nachzulesen. (Der Grund liegt letztlich in dem bewussten Hinauswerfen des „Fortschritt“ auf der Münchener Diplomatischen Konferenz 1976. Die Schweizer Delegation, die, techniktreu, dagegen war, konnte sich nicht durchsetzen, nicht einmal mit einem vermittelnden Vorschlag.) Dennoch werde ich die Anmerkungen [4], [5] und [6] noch einfügen. Den jetzigen Hinweis auf Aristoteles werde ich durch eine Anmerkung [7] ersetzen, die beispielsweise auch noch Hume und Popper, Logik der Forschung, zitiert. (Zu 3) Es ist kein Löschgrund, dass meine Überarbeitung in krassem Widerspruch zu Ihrer „persönlichen Meinung“ steht. Im Übrigen beweisen Ihre zwei Nachträge eindrucksvoll, dass man nach über 30 Jahre EPÜ und den harmonisierten nationalen Patentgesetzen immer noch als eine unendliche Geschichte diskutiert, was „der Fachmann“ (gemäß EPÜ etc.) ist und was einer der realen Fachleute ais der realen Gesamtheit der einschlägigen Fachleute ist. Auf dieses meines Erachtens erkenntnistheoretisch völlig unfruchtbare Thema, das in einem enzyklopädischen Artikel ohnehin nichts zu suchen hat, gehe ich nicht ein, sondern gebe nur die Lage wider. Im Übrigen ist unter der alten Anmerkung [4] dazu schon alles gesagt. (Zu 4) Ich habe keine Meinung einer Minderheit beschrieben, sondern nur Fakten wiedergegeben. Abgesehen davon gälte dieses Tot-Schlag-Wort auch für die früheren Bearbeiter der gültigen Fassung von „Erfinderischer Tätigkeit“.
Ergebnis: Zufrieden mit den Ergänzungen? Ich werde also eine entsprechend revidierte Fassung meiner Überarbeitung neu der Wikipedia vorlegen.
Außer Konkurrenz möchte ich mich noch privat zu Bourbaki und seinem „Lieblingspatent DE 4242765, C 2“ äußern: Die langen Ausführungen dazu und die komischen mündlichen Anhörungen vor dem DPMA (keiner wusste von denen, was Bourbaki wirklich ist) sprechen für sich; vgl. unter „Benutzer: Swen“.
Nichts für ungut. Grüße von Alwik 88.76.17.68 11:58, 13. Aug. 2011 (CEST)
81.62.188.55 hat über die revidierte Überarbeitung vom 13.8.2011 der „Erfinderischen Tätigkeit“ das Urteil gefällt „Löschen, weil es das Alte kaputt macht“, kaum eine halbe Stunde nachdem der Artikel bei Wikipedia einstand. Das ist erstaunlich, fast so als habe 81.62.188.55 auf die angekündete Fassung gewartet. Das Urteil ist indessen wiederum nicht substantiiert, überdies trifft es nicht zu: Der Text zum „Entstehen“ blieb erhalten, im Gegenteil er wurde noch um einen wichtigen Hinweis ergänzt. Im „Begriff“ wurde anhand der Gesetzeslage die unbestrittene Fiktion des Fachmannes klarer dargelegt. Auch der „Aufgabe-Lösungs-Ansatz“ blieb erhalten. Die Spruchpraxis wurde durch detaillierte Fundstellen-Angaben ergänzt, u. s. w. Der aufmerksame, neutrale Leser erkennt dass nichts kaputt gemacht wurde, was durch die neueste Forschung erhaltenswert ist. Vgl. auch meine an alle gerichtete Stellungnahme vom 3.8. und an die vom 13.8.11 an Swen. Bei Wikipedia gibt es ein geregeltes Löschungs- und Wiederaufnahme-Verfahren; es wurde in beiden Fällen meines Artikels verletzt. Wikipedia wird kaputt gemacht mit solchen willkürlichen Löschungen. Alwik, 15.8.2011, 23:05 (ohne Benutzername signierter Beitrag von 88.76.17.68 (Diskussion) )
An Alwik alias George Bourbaki alias ...: Bevor das hier in einem Editwar endet, folgende Anmerkungen:
- Der Artikel bedarf sicherlich der Überarbeitung - wie jeder andere in der Wikipedia auch.
- Es wäre nicht schlecht, diese Überarbeitung häppchenweise zu starten, denn erfahrungsgemäß wird bereits jeder einzelne Satz zerpflückt, kritisiert, klargestellt, ... Wenn der komplette Artikel in einem Rums umgeschrieben wird, hat man dazu keine Chance (hat 81.62.188.55 wohl so gemeint).
- Bereits die Einleitung Satz 1 "Die erfinderische Tätigkeit (oder Erfindungshöhe) ist in vielen nationalen und übernationalen europäischen Patentgesetzen eine Norm, die bestimmt, ob eine technische Erfindung patentfähig ist." ist meines Erachtens nicht korrekt. Nach EPÜ muss eine Erfindung auf erfinderischer Tätigkeit beruhen. Dies ist zunächst eine Anforderung für die Patentfähigkeit und keine Norm. Es ist auch nicht die einzige Anforderung für die Patentfähigkeit, denn Neuheit und gewerbliche Anwendbarkeit sind weitere Anforderungen, die für die Patentfähigkeit erfüllt sein müssen. Klargestellt wurde jüngst vom Gesetzgeber, dass Patente für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt werden. Vom Wortlaut her bedeutet das nicht, dass die Patentierung auf "technische" Erfindungen beschränkt ist. Auf dem Gebiet der Steuerung von Industrieanlagen gibt es "Erfindungen" die in XML kodierte Bedeutungsinhalte von Daten betreffen - sicherlich keine "technische" Erfindung, aber auf einem Gebiet der Technik (Steuern und Regeln einer chemischen Fabrik). Überdies wurde "Erfindungshöhe" 1972 mit dem EPÜ abgeschafft. Es kommt nur mehr auf das Naheliegen für den Fachmann an - nachzulesen in BGH "Demonstrationsschrank". Dass Meier-Beck neuedings sogar die Beurteilung des Naheliegens von der Sachverständigenkompetenz zur Richterkompetenz verschiebt, manifestiert, dass man von "Höhe" wirklich nicht mehr reden kann.
- So wurde der WIKIPEDIA-Artikel bisher z.T. Satz für Satz bearbeitet. Das mag vielleicht ein Grund sein, dass er nicht jedem gefällt, aber das bisherige Ergebnis stellt eben einen Kompromiss von Meinungen verschiederner Autoren dar. Per Ordre de Mufti (Patentanwalt im Ruhestand mit unzweifelhaftem Allwissen) geht so eine radikale Änderung vielleicht beim Brockhaus durch, aber hier in der WIKIPEDIA nur, wenn eine Mehrheit der Editoren die Änderungen auch akzeptieren kann.
Auch nichts für ungut. --Swen 08:51, 16. Aug. 2011 (CEST)
Difficile est non scribere!
Alwik 94.221.105.185 22:45, 22. Aug. 2011 (CEST)
Weiterer Begriff
Bearbeitenim Umfeld des Gebrauchsmusterschutz wird von Erfindungsqualität gesprochen. Eine entsprechende Abgrenzung zu Erfindungshöhe könnte nützen. --91.62.255.177 11:46, 2. Apr. 2015 (CEST)
Vorschlag
BearbeitenHallo,
Frage: Die Einleitung ist zwar richtig gemeint, aber letztlich genauso schief wie die Aussage „Die Kuh ist ein in vielen Dörfern stehender Stall, der der Milchgewinnung dient“. Man weiß zwar irgendwie, was gemeint ist, aber es ist trotzdem scheps. Es fällt im Artikel nur nicht so auf, weil die Thematik abstrakt unanschaulich ist.
Ich schlage Verbesserung wie unten nach den ++++ vor. Erster und dritter Satz sind nur Umformulierungen. Der zweite Satz ist eine umgangssprachliche Übersetzung, um das Geschwurbel auch für Laien, deren tägliches Brot das nicht ist (meines ist es, ich bin Patentanwalt), verständlicher zu machen.
Analoges kann man dann noch zum Thema Neuheit machen, siehe unten nach den xxxxx.
Der aufmerksame Leser stellt sich dann bei der Neuheit vielleicht noch eine Frage. Die und ihre Antwort unter den ooooooo. Man kann das in den existerenden Artikel hineinlesen. Aber da muss man es eigentlich nschon wissen, um den systematischen Gedanken zu erkennen.
Anmerkungen dazu?
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Die erfinderische Tätigkeit (oder Erfindungshöhe) ist ein in vielen nationalen und übernationalen europäischen Patentgesetzen für die Beurteilung der Patentfähigkeit einer technische Erfindung vorgeschriebenes Kriterium. Umgangssprachlich und verkürzt ausgedrückt fordert es, dass eine technische Erfindung, um patentfähig zu sein, mehr sein muss als die triviale Abwandlung oder Kombination von schon vorher bekannten technischen Lehren. Schon seit dem 19. Jahrhundert wird erfinderische Tätigkeit als Kriterium zur Beurteilung der Patentfähigkeit einer Erfindung herangezogen.
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Die Neuheit ist - neben der erfinderischen Tätigkeit - ein in vielen nationalen und übernationalen europäischen Patentgesetzen für die Beurteilung der Patentfähigkeit einer technische Erfindung vorgeschriebenes Kriterium. Umgangssprachlich und verkürzt ausgedrückt fordert es, dass eine technische Erfindung, um patentfähig zu sein, sich von vorher bekannten technischen Lehren und auch vom Inhalt von für das gleiche Territorium früher eingereichten, erst später veröffentlichten Patentanmeldungen unterscheiden muss.
ooooooooooooooooooooooooooooooooooooo
Gelegentlich wird die Frage gestellt, warum Neuheit zusätzlich zur erfinderischen Tätigkeit gefordert wird, denn zunächst könnte man ja sagen, dass alles, was nicht neu ist, sicher auch nicht erfinderisch ist, so dass das Kriterium der Neuheit redundant erscheint. Die Antwort ist, dass Neuheit nicht nur wie die erfinderische Tätigkeit gegenüber der vorbekannten Technik beurteilt wird, sondern auch gegenüber den Inhalten früher angemeldeter, aber erst später veröffentlichter Patentanmeldungen, deren Gehalt nicht vorher technisch bekannt war und die deshalb bei der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit außer Betracht bleiben. Das Kriterium der Neuheit löst also den Konflikt zwischen zeitnah angemeldeten Patenten, der nicht durch die Bezugnahme auf die Vorbekanntheit der älteren Lehre gelöst werden kann.
--Pfeiffer3f (Diskussion) 13:36, 28. Sep. 2015 (CEST)
Habe ein bisschen umgeschaufelt, Quellen ("1 Rechtsgrundlage") dazugetan und darunter Absatz ("2 Sytem...") zur Erläuterung für Nicht-Fachleute dazugetan. Im Absatz "Beurteilung ..." habe ich die ersten zwei Absätze auskommentiert, da sie eine Themaverfehlung sind. Außerdem ist gleich der erste Satz falsch, wenn damit die patentrechliche Neuheit gemeint ist, denn es kommt schon vor, dass eine Erfindung ggü dem vorveröffentlichten Stand der Technik als auf erfinderischer Tätigkeit beruhend angesehen wird, aber ggü einer nicht vorveröffentlichten, früher angemeldeten Patentanmeldung keine Unterschiede aufweist und deshalb nicht neu - zusammen erfinderisch, aber nicht neu - und dann insgesamt nicht patentierbar ist. Der Absaatz "4 Der Begriffsinhalt ..." liegt jetzt komisch in der Landschaft. Auch die zwei Überschriften (jetzt 4 und 5) verraten eigentlich nicht, was der Unterschied sein soll. Aber jetzt warte ich erst 'mal ab, was passiert.
MfG