Diskussion:Erich Klinge (Jurist)

Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Klinge.hess in Abschnitt Überarbeitun des Artikels

Überarbeitun des Artikels

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Hierher verschoben von meiner DS. --Minderbinder 18:04, 20. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Hallo, kannst Du mal bitte schauen, ob ich mit meinem geplanten Artikel auf dem richtigen Weg bin? Gruß -- Klinge.hess 11:43, 20. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Der Entwurf sieht gut aus. Ich habe den Text entsprechend unserer Konventionen leicht überarbeitet. Nur noch zwei Fragen: (1) Die Bezeichnung als „Vater des Beratungshilfegesetzes“ müsste durch Einzelbeleg abgesichert werden. Noch besser wäre eine Zuordnung zu einem bestimmten, möglichst angesehen Autor, der solches geschrieben hat. Sonst wäre das zu sehr Ansichtssache. (2) Wann (Verleihungsdatum) und wofür hat Klinge das Bundesverdienstkreuz 1. Klasse erhalten? Nach Klärung würde ich den Entwurf in den Artikelbereich verschieben. --Minderbinder 14:24, 20. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Vielen Dank. Ich habe eben einfach mal beim Bundespräsidialamt angerufen und dann eine Mail geschickt. Wenn ich es richtig verstanden habe, sind dort alle Verdienstkreuzträger hinterlegt und man gibt mir auch Auskunft. Dann haben wir es vom Bundespräsidenten unmittelbar. Den "Vater des Gesetzes" habe ich aus dem Aufsatz aus dem Anwaltsblatt 1998. Dort wird Klinge so genannt. Auch der 1981 amtierende Geschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins Dr. Jürgen Chemnitz, Bonn hat es im Anwaltsblatt 1981, Seite 256 wie folgt geschrieben: "Der Diskussionsentwurf, den unser Ausschuß unter dem Vorsitz von Herrn Kollegen Dr. Klinge erarbeitet hatte, führte dann aber langsam die Wende herbei. Seine Grundzüge - eigenverantwortliche Beratung und Vertretung durch den Anwalt und bescheidene Honorierung dieser Anwaltstätigkeit durch den Staat - finden sich im Beratungshilfegesetz wieder." Gleiches dürfte Herr Dr. Dr. Klaus Lindemann sagen, der zusammen mit Dr. Klinge im Beratungshilfeausschuss gesessen und auch einen Kommentar zum Beratungshilfegesetz geschrieben hat (Lindemann, Trenk-Hinterberger, Beratungshilfegesetz, Kommentar, München 1987. ISBN 3 406 31504 6.). In diesem Kommentar ist auf Seite 15 folgendes ausgeführt: "Der unbefriedigende Zustand des gerichtlichen und außergerichtlichen Armenrechts geriet zunehmend in die Diskussion. Der Bundesjustizminister forderte Anfang 1973 den Deutschen Anwaltsverein auf, ein Modell für die außergerichtliche Rechtsbetreuung von Bürgern mit geringem Einkommen zu entwerfen ...". Dieser Entwurf wurde durch den Ausschuß und maßgeblich durch Dr. Klinge angefertigt und ist im Anwaltsblatt 1974 Seite 254 veröffentlicht. Dieser Entwurf war die Basis des 1981 verkündeten Gesetzes. -- Klinge.hess 17:51, 20. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

OK, dann passt das so mit der Einleitung, ich habe eine Mehrfach-Fußnote draus gemacht. Vielleicht kannst du noch im Einzelnachweis (also zwischen den REF-Tags) nachtragen, wer der Autor des Nachrufs im Anwaltsblatt 1998 war. Zum Bundesverdienstkreuz: sehr gut, aber das hindert die Verschiebung nicht. Trage das bei Zeiten nach. --Minderbinder 18:06, 20. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Das Bundespräsidialamt hat sich zwischenzeitlich wie folgt geäußert: Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,für Ihre Anfrage danke ich Ihnen. Es trifft zu, dass Herr Dr. Erich Klinge mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet wurde. Auf Vorschlag des Ministerpräsidenten des Landes Rheinland-Pfalz hat der Bundespräsident Herrn Dr. Erich Klinge am 20. März 1995 das Verdienstkreuz 1. Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Leider haben wir keine Angaben darüber, wann ihm die Auszeichnung ausgehändigt wurde. Sollte auch diese Information für Sie wichtig sein, rege ich an, dass Sie sich mit der Staatskanzlei in Mainz in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen Dieter Burbach Bundespräsidialamt - Ordenskanzlei - Spreeweg 1 10557 Berlin

Wegen des Autors des Aufsatzes im Anwaltsblatt 1998 haben ich Kontakt mit der Redaktion aufgenommen. Es scheint wohl so zu sein, dass es sich um den damaligen Präsidenten des DAV handelt. Dies konnte aber leider noch nicht zu 100% gesichert werden. -- Klinge.hess 13:57, 22. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Die Angabe zum BVK reicht so völlig aus, so eingebaut. Zum DAV: wäre nett, aber zwingend ist das nicht. Wer war denn damals Präsident des DAV? --Minderbinder 14:17, 22. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Präsident des DAV war damals Rechtsanwalt Dr. Michael Streck, Köln. -- Klinge.hess 14:36, 22. Okt. 2010 (CEST)Beantworten