Diskussion:Erinnerung (Recht)

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Qaswed in Abschnitt Bayerisches Konkordat (1924)

hat Erinnerung mit "sich an etwas erinnern" zu tun oder mit "Verinnerlichen", innerhalb der Justiz den Entscheidungsträger umverlegen ? oder mit gar nichts ?

Oder "jemanden an etwas zu erinnern", beispielsweise daran, über seine Entscheidung noch einmal nachzudenken. Es wird auch gegen etwas erinnert. --Bubo 19:29, 9. Feb 2005 (CET)

Bayerisches Konkordat (1924)

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Im Bayerischesn Konkordat von 1924 (BayK) ist auch an mehereren Stellen von "Erinnerung" die Rede.[1] Ist es richtig, hier einen Abschnitt zum BayK einzufügen, oder wäre das wo anders besser aufgehoben? Grüße, --Qaswed (Diskussion) 12:10, 9. Mai 2014 (CEST)Beantworten