Diskussion:Ermächtigungsgesetz 1934

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von IllCom in Abschnitt 1930

1930

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An zwei Stellen wird das Jahr 1930 erwähnt. "Um der Verfassung den Anstrich von Rechtmäßigkeit zu geben wurde am 30. April 1930 Nationalrat und Bundesrat einberufen" bzw. "Im zweiten Artikel wird die der Regierungsverordnung vom 24. April 1930 als Anlage beigefügte Verfassungsurkunde....".

Ich nehme an, das sind Tippfehler und 1934 ist gemeint? Wenn ich hier nichts Gegenteiliges lese, würde ich das in ein paar Wochen korrigieren. Firmian (Diskussion) 21:43, 1. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Ja, völlig richtig, das sollte korrekt 1934 heißen. Danke für das genaue Hinschauen! --IllCom (Diskussion) 22:43, 1. Dez. 2021 (CET)Beantworten