Diskussion:Ermittlungserzwingungsverfahren
Beschluss des OLG Bremen, Az. 1 Ws 55/17 vom 21. September 2017
BearbeitenDer Beschluss des OLG Bremen, Az. 1 Ws 55/17 vom 21. September 2017 lautet auszugsweise: (…) --ErwinLindemann (Diskussion) 09:13, 17. Okt. 2017 (CEST)
- Anmerkung: Eine WP:Diskussionsseite ist nicht dazu da, blogartig riesige Textmengen abzukippen, sondern dient dem Austausch zur Verbessserung eines Artikels. Deshalb habe ich den Gerichtsbeschluss wieder entfernt und bitte nochmal darum, von derartigem Missbrauch der Diskussionsseite abzusehen. Sollte das nochmal passieren, werde ich das als Vandalismus melden. Besten Gruß, --Andropov (Diskussion) 11:00, 17. Okt. 2017 (CEST)
Analoge Anwendung der VwGO
BearbeitenDie Einfügung ist aus folgenden Gründen richtig:
1) Carsten Krumm ist ein renommierter Autor.
2) Der Verlag C.H. Beck ist der juristische Fachverlag schlechthin.
3) Die Diskussion zum Klageerzwingungsverfahren und zum Ermittlungserzwingungsverfahren ist nachhaltig: Es handelt sich um eine dreiteilige Serie seit Ende 2017.
4) Die Einfügung ist zurückhaltend und berücksichtigt den Grundsatz des neutralen Standpunkts: Es wird darin gar nicht behauptet, alle Welt teile die Meinung von Carsten Krumm oder des Verlags C.H. Beck. Vielmehr spricht die Einfügung von einem "zur Diskussion stellen". Das kann nicht verkehrt sein.
5) Die Einfügung ist relevant: Das ergibt sich schon allein daraus, dass sich Carsten Krumm und der Verlag C.H. Beck mit dem Thema Klageerzwingungsverfahren und Ermittlungserzwingungsverfahren befassen.--91.35.20.207 11:46, 8. Okt. 2019 (CEST)
- Der Verweis auf Krumm ist ein Scheinbeleg, er vertritt das nirgends. Tatsächlich ist das die extreme Mindermeinung Würdingers, die hier in typischer Erwin Lindemannscher Weise breitgetreten wird. -- 217.70.160.66 11:54, 8. Okt. 2019 (CEST)
Falsche Angeben zu einer angeblichen "Vergleichbarkeit"
BearbeitenEs heißt: "Es handelt sich dabei um einen höchstpersönlichen Anspruch, insofern vergleichbar der Schließung einer Ehe und der Errichtung eines Testaments". Von "Ehe" oder "Testament" ist aber an der als Beleg in Bezug genommenen Stelle beim Bundesverfassungsgericht mit keiner Silbe die Rede! Auch im übrigen ist dieser Vergleich völlig neben der Sache. Dieser Nebensatz sollte deshalb entfernt werden. Ich selbst kann das mangels Sichterstatus leider nicht selbst machen. --Legatorix (Diskussion) 19:27, 8. Mai 2020 (CEST)
- Richtig, Ehe und Testament sind so genannte "höchstpersönliche Rechtsgeschäfte" und keine "Ansprüche". Deshalb Zustimmung. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 12:52, 9. Mai 2020 (CEST)