Diskussion:Ermittlungsverfahren
Sollte man noch die "Jura-Folklore" einfügen, dass die StA die "objektivste Behörde der Welt" sei?--Lexis 13:58, 27. Feb 2004 (CET)
Wiederaufnahme
BearbeitenUnter welchen Bedingungen kann ein eingestelltes Verfahren wieder aufgenommen werden?--77.10.151.134 22:03, 12. Feb. 2013 (CET)
Anspruch des Verletzten auf effektive Strafverfolgung
BearbeitenDer Verletzte hat nach der RSpr des BVerfG in bestimmten Fallgruppen einen Anspruch auf Einleitung des Ermittlungsverfahrens, vgl. Beschluss des BVerfG vom 26.6.2014 im Fall Tennessee Eisenberg mit Bespr in NJW Spezial 15, 57. --ErwinLindemann (Diskussion) 09:53, 23. Sep. 2015 (CEST)
- Das Klageerzwingungsverfahren wurde in den Urteilen doch eben nicht eingeleitet!-- schmitty 16:12, 23. Sep. 2015 (CEST)
Vorermittlungsverfahren
BearbeitenSollte man hier auch einen Abscnitt zum Vorermittlungsverfahren ergänzen oder bietet sich dazu sogar ein eigener Artikel Vorermittlungsverfahren an? --Adalbert98 (Diskussion) 19:43, 29. Sep. 2023 (CEST)
Vorfeld
BearbeitenIm Artikel heißt es "Anlassunabhängige Ermittlungsverfahren im Vorfeld werden durch das Bundeskriminalamt, (...) unterhalb der Schwelle eines Anfangsverdachts durchgeführt."
Wieso heißt es jedoch immer wieder für die ND'e, dass es konkrete Anhaltspunkte für einen ermittlungsrelevanten Verdacht geben muss? (vgl. z.B. § 3 Abs. 1 BVerfSchG) (nicht signierter Beitrag von 2A02:3035:66C:1771:949D:8BC0:D63C:DD3E (Diskussion) 09:19, 22. Dez. 2024 (CET))
"Absolute Antragsdelikte erfordern demgegenüber den Antrag des Verletzten. "
BearbeitenAnders Nr. 6 Abs. 1 RiStBV. --Pistazienfresser (Diskussion) 15:06, 22. Dez. 2024 (CET)