Diskussion:Ernst Brandis

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Mogelzahn in Abschnitt Wer hatte was anzuwenden?

Wer hatte was anzuwenden?

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Was meint der Passus: "...daraufhin, dass die diese gesetzlichen Bestimmungen andere Staaten anzuwenden haben, sofern..."? -- 77.180.249.160 17:35, 3. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Ich vermute, dass hier gemeint ist, dass Staaten, die auf Grund des Abkommens Vertragspartner Deutschlands waren, zur Einhaltung der sich aus dem Blutschutzgesetz ableitenden eherechtlichen Konsequenzen verpflichten werden sollten. Ist aber in der Tat nicht besonders verständlich formuliert. Setze mal Überarbeiten-Baustein dafür. --Widerborst 08:56, 8. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Nachdem das offenbar fünf Jahre lang niemand anderes so unverständlich fand, dass er es überarbeitet, habe ich den Baustein wieder entfernt. --Mogelzahn (Diskussion) 16:32, 21. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Schriften

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Da fehlt dann eventuell noch http://d-nb.info/453242979 --Widerborst 09:19, 8. Jun. 2011 (CEST)Beantworten