Diskussion:Ernst Kanter

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Bassedan in Abschnitt Todesurteile in Dänemark
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Ernst Kanter“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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unbelegt / unstimmig

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Unbelegten Satz entfernt:

  • Nach Kriegsende befand sich Kanter in alliierter Internierung. Im Gegensatz dazu wird dargestellt bei Manfred Görtemaker, Christoph Safferling: Die Akte Rosenburg. Das Bundesministerium der Justiz und die NS-Zeit. München 2016, ISBN 9783406697685, S. 323, dass E.K. "nach Kriegsende nicht festgesetzt" wurde - vielmehr war er unter dem 8. Britischen Corps vom 6. Mai - 1. März 1946 als Chefrichter und ab Juli 1947 am Landgericht Köln zugelassen. --H.Parai (Diskussion) 17:27, 11. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

Die folgende Unstimmigkeit habe ich nicht bereinigt. Im jetzigen Text heißt es:

  • Er kehrte am 1. August 1947 als Oberlandesgerichtsrat in Neustadt an der Haardt in den Justizdienst zurück. Bei Görtemaker/Safferling (S. 323) wurde er mit Genehmigung der brit. Militärrregierung am 28. Juli 1947 als beauftragter Richter am Landgericht Köln zugelassen. In Neustadt "erhielt er schließlich zum 1. April 1950 als Oberlandesgerioichtsrast wieder eine Lebenszeitanstellung"... --H.Parai (Diskussion) 17:44, 11. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

Todesurteile in Dänemark

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Dass Ernst Kanter an mindestens 103 Todesurteilen gegen dänische Widerstandskämpfer mitwirkte, entspricht nicht die Tatsachen. Alles in Allem wurden während der deutschen Besatzung Dänemarks 104 Mitglieder der dänischen Widerstandsbewegung von einem deutschen Gericht zum Tode verurteilt und hingerichtet. Von diesen Todesurteilen wurden 40 von Wehrmachtsgerichten, die der Dienstaufsicht Kanters unterstand, gefällt. Die übrigen 64 wurden vom SS-Feldgericht Kopenhagen, mit dem Kanter nichts zu tun hatte, gefällt. Bassedan (Diskussion) 12:05, 3. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

Ich war durch diesen Hinweis versucht, den beanstandeten Satz zu streichen, der derzeit nicht explizit mit einem Beleg versehen war. Allerdings fand ich folgenden Belege:
  • "Er hat an mindestens 103 Todesurteilen gegen dänische Widerstandskämpfer mitgewirkt." SPIEGEL, 1987 bzw. "Über seinen Schreibtisch waren mindestens 103 Todesurteile gegen dänische Widerstandskämpfer gegangen." [Ingo Müller: Furchtbare Juristen ..., Kindler, München 1987, ISBN 3-463-400038-3, S. 214]
Für eine Korrektur der möglicherweise überholten Angabe benötigen wir also eine Angabe aus einer neueren reputablen Veröffentlichung. Dein - mich sachlich überzeugender - Einwand wäre ansonsten als "Theoriefindung" nicht zu benutzen (aber nunmehr für interessierte Leser zumindest in der Diskussionsseite auffindbar...) MfG --H.Parai (Diskussion) 14:54, 3. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
Hallo H. Parais.Vielen Dank für Deine Antwort auf meinem Kommentar zum Artikel „Ernst Kanter“. Der Satz „Über seinen Schreibtisch waren mindestens 103 Todesurteile gegen dänische Widerstandskämpfer gegangen." ist meiner Meinung nach ein Relikt aus der DDR-Propaganda gegen Kanter (z.B. Wir klagen an – 800 Nazi-Blutrichter – Stützen des Adenauer-Regimes, Herausgeber: Ausschuss für deutsche Einheit, Berlin 1959), dass leider von bewährten deutschen Historiker wie Ingo Müller kritiklos wiedergegeben wurde (man wundert sich!). Ich berufe mich 1) auf Björn Rosengreen (dänischer Historiker): Dr. Werner Best og den tyske besættelsespolitik i Danmark 1943 – 1945 (Dr. Werner Best und die deutsche Besetzungspolitik in Dänemark 1943 – 1943), Odense 1982, wo die deutsche Kriegsgerichtbarkeit in Dänemark währende der Besetzung sehr eingehend geschildert ist, und 2) auf Dr. Ernst Kanter: Meine Erlebnisse als Chefrichter in Dänemark während der deutschen Besetzung, 1970, nicht publiziert. Das Schriftstück von Ernst Kanter wurde auf Veranlassung des Instituts für Zeitgeschichte in München angefertigt, und war von Kanters Hand mit der Klausel versehen, dass es erst 25 Jahre nach seinem Tod öffentlich zugänglich werden durfte. Dieser Frist lief 2004 ab, und das Schriftstück ist jetzt im Archiv des Instituts für Zeitgeschichte einsehbar. Das Schriftstück ist (wieder meiner Meinung nach) ausgesprochen apologetisch, die Fakten stimmen aber im Grossen und Ganzen mit dem was ich sonst habe herausmachen können.
Beste Grüsse Bassedan (Diskussion) 14:55, 5. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
Zu meinem Erstaunen und Ärger finde ich in dem Katalog "meiner" Staats- und Universitätsbibliothek keine deutsche Fassung von Rosengreen - nur die dänische Originalausgabe, die ich sprachlich nicht bewältige... Daher möchte ich Dich bitten, bei Gelegenheit die vor Dir angeregte Korrektur samt Beleg (...Seitenangabe) einzuarbeiten.
Ich habe wirklich unter "Fachbücher" und nicht bei "fagurbókmentir" gesucht... Herzlichen Dank --H.Parai (Diskussion) 19:31, 5. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
Der angegebene deutsche Titel für das Buch von Rosegreen war nur als Übersetzung gemeint, nicht als ein Indiz dafür, dass das Buch ins Deutsche übersetzt wurde, was nach meinem Wissen nicht der Fall ist. Bassedan (Diskussion) 06:20, 6. Okt. 2018 (CEST)Beantworten