Diskussion:Ernst Rabel

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Orik in Abschnitt angebl. Richteramt in Basel
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925 Treffer bei google - so vielen kann er nicht als der "bedeutendste dt. Jurist des 20. Jahrhunderts" gelten; falls der Artikel bestehen bleiben soll bedarf er sicherlich der Überarbeitung --217.236.251.80 14:36, 5. Sep 2006 (CEST)

Relevanz von Rabel

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Ich weiß jetzt auch nicht ob Ernst Rabel der bedeutenste deutschsprachige Jurist des 20. Jhd war - dafür gab es in den letzten hundert Jahren einfach zu viele Juristen. Unabhängig davon ist Rabel jedoch als Begründer der Rechtsvergleichung mit Sicherheit relevant. Und auch wenn Google-Treffer nicht das abschließende Kriterium darstellen sollen, hab ich doch immerhin 10.200 Treffer. Die 925 finde ich da nicht ganz nachvollziehbar.

Habe hinzugefügt, dass er auch ein bedeutender Rechtshistoriker war. Wird aus irgendwelchen Gründen oft vergessen. In der Tat gilt er vielen als bedeutendster deutscher Jurist des 20.Jh., das lässt sich nun mal nicht ändern.

Zitat ist Schwachsinn und antisemitisch!!! Wolff und Rabel mochten sich also nicht. Toll. Na und? Wo ist der Zusammenhang?

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Wolff und Rabel mochten sich also nicht. Na und? Wo ist der Zusammenhang? Was soll da mitgeteilt werden?

Der Einschub und die Art und Weise des Zitates verweist darauf, dass der Autor eine antisemitische Absicht hegt.

(1)Denn weder bei M. Wolff noch im übrigen Artikel zu E. Rabel gibt es eine Verdeutlichung der Beziehung zwischen den beiden, so dass ein solches Zitat ein annähernde Begründung haben könnte.

(2)Die Erwähnung eines solchen Sachverhaltes wird meist nicht jenseits einer einer antisemitischen Botschaft liegen können, da dann auch die Kontexte absichtsvoll (antisemitisch) konstruiert werden.

Wozu bedarf es der Schilderung zweier jüdischer Emigranten die sich nicht mochten und meiden?

Hier liegt nicht nur einfache Naivität des Autors mindest. dieses (Zitat)Beitrags nahe.

Das Zitat ist überflüssig wie ein Kropf. Vielleicht wäre eine Rücksetzung des Artikels auf den 30. Nov. 2006 angebracht!

Zitat rausgenommen

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ursprünglich seit 9 Jan. 2007 in Variation.

"== Zitate ==

  • Martin Wolff, in den 1920er und 30er Jahren der andere große Privatrechtler Berlins (der – wie Rabel jüdischen Glaubens – ebenfalls gezwungenermaßen emigrierte, allerdings nach England), soll gesagt haben: „Ich mache gern beim Habel [berühmtes Weinlokal Unter den Linden] Rast, weil diesen Ort der Rabel hasst.“

angebl. Richteramt in Basel

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Basel liegt in der Schweiz. Folglich gibt es dort kein OLG (Oberlandesgericht). Entweder war Rabel anderswo Richter, oder er war allenfalls Richter am "Appellationsgericht" in Basel. Hatte Rabel einen Schweizer Pass? Falls nein, schient es fraglich, dass er in der Schweiz Richter werden konnte. (nicht signierter Beitrag von 38.88.210.162 (Diskussion) 19:33, 17. Dez. 2013 (CET))Beantworten

Bitte Literatur zu Rabel lesen und keine WP:TF betreiben. Die Angaben im Artikel beruhen auf seriöser Literatur. Auch den Lemmaautoren war bekannt, das Basel in der CH liegt. Bitte im übrigen immer Deine Diskussionsbeitrräge signieren. --Orik (Diskussion) 00:08, 18. Dez. 2013 (CET)Beantworten