Diskussion:Ernst von Bomhard
Ernst von Bomhard verstarb am 2.12. 1912 in Berlin-Grunewald. Leider wurde mein Artikel so stark gekürzt, daß das wesentliche nicht mer vorhanden ist.
- Das Todesdatum habe ich korrekt in den Artikel eingebunden. Ich habe den Artikel auf das Wesentlichste gekürzt. Interessanter als Geburts- und Sterbedaten seiner Familie wäre doch seine berufliche Laufbahn, gelle? --Havelbaude Sempf 14:57, 13. Nov. 2007 (CET)
Die Laufbahn, die ja bereits kurz angeschnitten war, löschten Sie, die Erweiterung wäre noch gefolgt. Nur langsam vergeht mir die Lust aud Wikipedia. Sie kannten ja nicht einmal das Sterbedatum noch Ort und die Frage sei erlaubt, warum Sie diese "Biographie" noch icht selbst reinsetzten.
Sowie ist das nun mit "gelle" - berufliche Laufbahn vorhanden! - Hoffe der Aufpasser ist zufrieden nun. Nur noch einer Frage: warum streichen Sie mir immer den zweiten Vornamen "Theresius" heraus. Nach dem Adelskatalog hieß er so. Wäre nett wenn Sie ihn wieder eintrügen würden.
Übrigens: Danke für die Einstellung des Bildes.
Danke für den Ausbau (Laufbahn) des Artikels. Gefällt mir nun deutlich besser. Ich würde es vorziehen, nicht als Aufpasser tituliert zu werden. Das mit dem "Theresius" war ich im Übrigen nicht... --Havelbaude Sempf 16:22, 14. Nov. 2007 (CET)
Leben
BearbeitenDieser Transmissionsadel wurde so 1837 für Vater und Sohn der Adelsmatrikel einverleibt. Unverständlicher Satz! --Schubbay (Diskussion) 19:16, 29. Jun. 2013 (CEST)
- Ich hab den Satz eingefügt. Ich weiss nicht mehr warum ich das Adelsprädikat auf 1837 statt 1878 datiert habe, wie es dass Buch: Der in Bayern immatrikulierte Adel sagt. Vielleicht weil er ständig vor 1866 als v. Bomhard geschrieben wird, s. bspw. hier. Ein Matrikeleintrag fand 1837 statt. Ich weiss dass ich diesen Matrikeleintrag nicht eingesehen habe, daher weiss ich nicht, ob es der Eintrag eines Transmissionsadels oder erblichen Adels ist. Ein Sohn konnte beim Transmissionadel den Titel nur nach dem Tode seines Vaters annehmen (Ziff. III des Nachtrags zum Adelsedikt). Also war es vor dem Tod des Großvaters 1842 dem Vater und vor 1866 dem Sohn verwehrt sich als Adliger in die Matrikel eintragen zu lassen. An sich war beim Transmissionsadel Adoption bzw. Wahlrecht zwischen den Söhnen (nur) für den Ordensempfänger möglich, s. hier (250ff.), dass es sich hier ausschließlich nach Erstgeburtsrecht vorzugehen war, glaub ich hab ich aus dem Schärl: Die Zusammensetzung der bayerischen Beamtenschaft von 1806 bis 1918, 1955 wird (Transmissionsadel nach dem Rechte der Erstgeburt) angegeben. Warum ich 1837 geschrieben habe kann ich Dir leider erst nächste Woche sagen. --Wiguläus (Diskussion) 21:01, 29. Jun. 2013 (CEST)