Diskussion:Ernst von Theumer junior
Österreicher? vs Name
BearbeitenMit Änderung vom 18. Juni 2015 hat @NeoAqua aus der Einleitung ›österreichischer‹ entfernt. Unter Berufung darauf in der Zusammenfassungszeile hat @Dag Tagen mit Änderung vom 2. November (Difflink) ›österreichischer‹ wieder eingefügt:
- "Ernst Ritter von Theumer" ist der amtliche Name, das ist über einen Eintrag im österreichischen Firmenbuch verbürgt (siehe [1]), wo nur die amtliche Namen Eingang finden.
- Aus den Namensformen "Ernst Ritter von Theumer", sowie als angeheirateten Familiennamen der Ehefrau mit "Daniela Freifrau von Theumer" (vgl. insidegolfmagazin.de, hier E.RvT korrekt(!) unter R wie Ritter gelistet), folgt, dass E.RvT kein Österreicher sein kann, da bekanntlich in Österreich seit 1919 mit dem Adelsaufhebungsgesetz der Adel mitsamt sämtlichen Adelstiteln aufgehoben und, anders als in Deutschland, diese nicht zu Namensbestandteilen wurden. Es liegt die Vermutung nahe, dass Juniors gleichnamiger Vater E.RvT sen. bereits vor oder zumindest während dem Zweiten Weltkrieg nach Deutschland übersiedelt ist und dann - nach dem Ende des "Dritten Reichs" von der Reichsbürgerschaft nicht zur österreichischen Staatsbürgerschaft zurückoptierte und sich deshalb den "adeligen" Namen in seinen - dann deutschen - Familiennamen hineinretten hat können.
Dahin sohin eine deutsche Staatsbürgerschaft naheliegt, die österreichische hingegen unwahrscheinlich ist, entfern(t)e ich ›österreichischer‹ wieder aus dem Artikel, da die Nationalität ungeklärt ist. --Elisabeth 01:07, 4. Nov. 2015 (CET)
- Man kann über deutsches und österreichisches Namensrecht trefflich diskutieren und in diesem Fall auch über die Auswirkungen spekulieren. Der Artikel wurde mit „österreichisch“ in Einleitung, bei den Personendaten und mit der Österreicher-Kategorie angelegt, wobei zunächst einmal davon ausgegangen werden kann, dass der Urheber wusste, was er dabei tat und nicht lediglich vom Geburtsort auf die Staatsangehörigkeit schloss.
- Bei der Entfernung konnte ich keinen nachvollziehbaren Grund erkennen.
- Tatsächlich weist der Artikel Ritter auf folgenden Umstand hin: In Monarchien konnten souveräne Herrscher eine „Nobilitierung“ vornehmen, im Österreichischen Adel war hier auch der Titel Ritter möglich.[1] Dieses Privileg wurde dort 1919 durch die österreichische Republik abgeschafft. In Deutschland hingegen, heißt es im Artikel Deutscher Adel#Rangstufen und Begriffe zum Ritter: (süddeutscher Titel – im Genealogischen Handbuch des Adels als eigenständiger Titel nicht aufgeführt).
- Es wäre also denkbar und nicht unwahrscheinlich, dass Ernst von Theumer, der in Deutschland lebt, in seiner Wahlheimat Titel als Namensbestandteil führt, die in seinem Geburtsland nicht geführt werden können oder dürfen. Bekanntestes Beispiel für diese Praxis sind die in Deutschland lebenden Habsburger (ehemals Otto von Habsburg als öffentlich geführter Name vs. Otto Habsburg), denen in Deutschland Titel als Namensbestandteil zugestanden werden, auf die sie in Österreich verzichten müssten. In Deutschland würde jemand mit einem Namensbestandteil wie Graf übrigens korrekt keineswegs unter G alphabetisch einsortiert, also von Theumer nicht unter R nach Ritter. Einzig korrekt wäre Theumer, Ernst Ritter von. Gruß --Dag Tagen (Diskussion) 06:01, 4. Nov. 2015 (CET)
Ritter und Freifrau
BearbeitenDie gesamte Diskussion empfinde ich mehr als manipuliert. Allein die Tatsache, dass seine Ehefrau, als Freifrau, zuletzt bei dem Tod ihres Vaters sich offiziell als "Baronin" bezeichnet, gibt mir mehr als zu denken. In einschläigiger Literatur ist der Name ".v Theumer" nicht erwähnt, aber mit etwas Suche findet man schon die (tschechische) Nobilitierung, des (Ur?)Urgroßvaters, eines Prager Sparkaseenfilailleiters. Nichtsdestotrotz sind die Titelführungen fragwürdig und vor allem das Auftreten seiner "Ehefrau", á la "Freifrau" und "Baronin". Mehr Schwindelei geht nicht mehr....die größte Schande ist, dass immer derselbe Autor in den Artikeln rumpfuscht und bei aller Kraft bersucht die Titel des Mannes (teilweise legitim, deutsche vs. österreichische Staatsbürgerschaft) und die vollkommen illegitime der Frau aufrecht zu erhalten (nicht signierter Beitrag von WortWolke (Diskussion | Beiträge) 02:13, 24. Apr. 2016 (CEST))