Diskussion:Erschließung (Grundstück)

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 2A02:3102:8710:1E0:15C9:D846:525B:AA51 in Abschnitt Begriff "erschließungskostenfrei"

Ich finde, man müsste diesen Artikel eher in "Erschließung(Baurecht)" oder ähnlich umbenennen, da ich mir sicher bin, dass das Wort erschließung auch noch in anderen Zusammenhängen in Gesetzesbüchern auftaucht. So spricht man beispielsweise von der Erschließung bestimmter Rohstoff-Vorkommen etc....

siehe die neue BKL Erschließung (Begriffsklärung) TomAlt 15:27, 27. Jan. 2007 (CET)Beantworten

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Nachfolgend wird aufgrund von Redundanz die Versionsgeschichte des Artikels „Erschließung (Territorium)“ eingefügt und der Artikel in „Erschließung (Grundstück)“ eingearbeitet. --Mailtosap 18:14, 21. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Telefonkabel

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Gehoeren die nicht zur Erschliessung ? -- Juergen 91.52.165.181 19:17, 25. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Begriff "erschließungskostenfrei"

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Es gibt bei Bauland den Begriff erschließungskostenfrei. Bedeutet zzgl. Erschließungskosten, weil die erschließungskosten einem von der Stadt nachher in Rechnung gestellt werden oder umgedreht, dass man nachher keine Erschließungskosten mehr zahlen muss weil sie im Kaufpreis inbegriffen sind? Ich habs nirgends gefunden und vom Begriff her kann ich mir beides vorstellen. (nicht signierter Beitrag von 84.148.218.52 (Diskussion) 17:20, 16. Jan. 2017 (CET))Beantworten

Schau mal unter dem Begriff "Ablösung" oder Ablösungsvertrag. Bauland-Kaufverträge enthalten oft einen inkludierten oder separaten Ablösungsvertrag, in dem solche Fragen pauschal geregelt werden. Häufig, wenn die Kommune verkauft. --2A02:3102:8710:1E0:15C9:D846:525B:AA51 16:58, 26. Jan. 2022 (CET)Beantworten