Diskussion:Ertragsteuer

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 2003:EA:F05:121B:B0CC:9595:DEE9:D82C in Abschnitt Ertrag, Einkommen, Gewinn

Ertrag, Einkommen, Gewinn

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Die Gleichsetzung dieser Begriffe halte ich für problematisch. Solange ich eine Aktie besitze, deren Kurs sich - sagen wir mal - genau verdoppelt hat, habe ich zwar einen "Gewinn", der dem ursprünglichen Kaufwert der Aktie entspricht. Dieser Gewinn kann sich aber auch wieder verflüchtigen. Solange ich die Aktie nicht verkaufe, steht der Gewinn also auf dem Papier. Erst wenn ich sie verkaufe, habe ich den Gewinn zu Einkommen gemacht. Macht der Gesetzgeber da wirklich keinen Unterschied ? Ist also tatsächlich schon ein Papier-Gewinn zu versteuern ? --2003:EA:F05:121B:B0CC:9595:DEE9:D82C 13:47, 25. Jan. 2023 (CET)Beantworten