Diskussion:Erwerbsberechtigter
Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von KevinHeppenheim in Abschnitt Verkaufsanzeigen müssen mit dem Zusatz „nur an Erwerbsberechtige“ versehen werden
Verkaufsanzeigen müssen mit dem Zusatz „nur an Erwerbsberechtige“ versehen werden
BearbeitenHallo,
diese Regelung kenne ich nicht. Diese Angabe sollte aus dem Artikel entfernt werden, sofern sie nicht bestätigt werden kann. Ich würde den Artikel gerne etwas überarbeiten (u.a. aus dem Erwerbsberech-Tiger 🐯 den richtigen Begriff machen), aber ich war mir bei der Aussage unsicher.
LG KevinHeppenheim --KevinHeppenheim (Diskussion) 14:17, 5. Okt. 2024 (CEST)
- Das steht offenbar tatsächlich so in § 35 WaffG. Ich habe das im Artikel entsprechend ergänzt. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 16:30, 5. Okt. 2024 (CEST)
- Danke für die schnelle Rückmeldung. Die Regelung war mir bisher noch nicht bekannt. Na dann passt das ja. --KevinHeppenheim (Diskussion) 16:57, 5. Okt. 2024 (CEST)