Diskussion:Euro-Gruppe

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Rommersberg in Abschnitt Löschung Macron

Ungenauigkeiten

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Woher ergibt sich die Zuständigkeit für Steuerfragen? Wie soll das Protokoll "nur" dem EU-Vertrag angefügt sein?--Minuex 16:13, 30. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Dass das Protokoll nur dem EU-Vertrag angefügt wäre, ist natürlich genau genommen Blödsinn; wie alle anderen Protokolle auch ist es dem ganzen primärrechtlichen Vertragswerk beigefügt (wobei der EUV halt der prominenteste der Verträge ist). Die Zuständigkeit für Steuerfragen leitet sich dagegen schon erklären: Gemäß dem Protokoll treffen sich die Finanzminister in der Euro-Gruppe ja, "um Fragen im Zusammenhang mit ihrer gemeinsamen spezifischen Verantwortung im Bereich der einheitlichen Währung zu erörtern", und da gehört die Koordinierung der Finanzpolitik natürlich dazu (vgl. Art. 136 AEUV, wo "die Koordinierung und Überwachung ihrer Haushaltsdisziplin" genannt ist: aber selbst wenn das dort nicht erwähnt wäre, steht den Finanzministern natürlich frei, das als Teil ihrer "gemeinsamen spezifischen Verantwortung" zu sehen). In dem Mission Letter, mit dem Juncker als Eurogruppenpräsident gewählt wurde, ist auf S. 2 die "Budgetary policy coordination" dann gleich als erster Punkt der Politikbereiche genannt, die in der Gruppe besprochen werden sollen; und entsprechend findet sie sich auch auf der Seite zur Euro-Gruppe auf der Homepage des Rates wieder.--El Duende 18:53, 31. Jul. 2011 (CEST)Beantworten
Danke für die schnelle Rückmeldung, ob der EUV "prominenter" ist, I don´t know, das könnte man mit guten Gründen so oder anders auch für den AEUV ex EG ex EWG sagen; wie auch dieses Protokoll zu einer Zuständigkeit des AEUV erging. Ich denke, der EUV ist draußen, aber wir können uns dennoch "einigen", denn Art. 1 II 1 AEUV spricht doch mit "Diese beiden Verträge, die rechtlich gleichrangig sind, werden als "die Verträge" bezeichnet". von "beiden Verträgen", oder? Das ist die Antwort, so erlaube ich mir zu korrigieren. Und das mit den Steuerfragen muß ich mir in Ruhe nochmals anschauen, danke nochmals! --Minuex 21:01, 31. Jul. 2011 (CEST)Beantworten
Womöglich nicht nur ungenau, sondern sogar (oder nur) unrichtig formuliert: „(die) Funktionsweise ist seit dem Vertrag von Lissabon[8] mit Verweis in Art. 137 AEU-Vertrag im Protokoll Nr. 14 geregelt,[9] welches den Gründungsverträgen (EU-/AEU-Vertrag) beigefügt[10] ist." Das kann nun zweierlei bedeuten: Die Funktionsweise ist seit... mit einem Verweis (welchem? worauf? Dazu wird nichts gesagt!) in Art. 137 geregelt - hier müsste, um „Verweis“ als „Hinweis“ zu verstehen, sogar genauer „unter Verweis (auf)“ stehen, sonst könnte „Verweis“ theoretisch sogar auch als „Abweisung“ gelesen werden. Womit ich bei der zweiten, wohl gemeinten Interpretation wäre, die dann aber sprachlich anders gefasst werden müsste, nämlich dergestalt: „Die Funktionsweise ist seit... mit einem Verweis auf Art. 137 AEU-Vertrag im Protokoll Nr. 14 geregelt...“ Oder ist vielleicht gemeint: unter (Rück-)Verweis auf eben diesen Vertrag (nämlich den von Lissabon und eben nicht auf den Art. 137 AEU-Vertrag)? Das wäre die dritte Möglichkeit. Zu viel Interpretationsspielraum, jedenfalls für mich. Habe ich mich verständlich machen können? --Shoshone (Diskussion) 19:54, 4. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Abänderung einer offiziellen Bezeichnung "die Verträge"?

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Ich verstehe nicht, mit welchen guten Gründen die in Art. 1 II S. 2 genannte offizielle, weil in der Norm enthaltene, Bezeichnung "die Verträge" gegen den (viel zu oft benutzten) Begriff "Gründungsverträge" abgeändert wird? Und zweitens: Warum nicht schlicht EU/AUE-Vertrag, da muß nicht immer der Zusatz Gründungsvertrag hinzu; denn streng genommen sind die Gründungsverträge die z.B. 1958 (ex EWG), 1992 (EU) begründeten Verträge. EUV und AEUV von heute sind revidierte (und natürlich sodann konsolidierte) Gründungsverträge. OK? --Minuex 11:22, 2. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Das Problem ist, dass der nicht europarechtlich vorgebildete Leser wohl nicht unbedingt wissen wird, was er sich unter "den Verträgen" vorstellen soll - außerhalb des EU-verfassungsrechtlichen Sprachgebrauchs kann das ja noch alles mögliche andere bedeuten, und selbst innerhalb des Europarechts gibt es ja noch etliche Verträge außer "den" Verträgen... "Gründungsverträge" ist dagegen einigermaßen eindeutig. Wir können aber auch einfach die Klammer weglassen und nur schreiben, dass das Protokoll "dem EU- und dem AEU-Vertrag beigefügt ist"; das löst vielleicht das Problem?--El Duende 00:37, 3. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Ja, das geht (und das sollte reichen), danke für den Hinweis zu "die Verträge", ohne glecihzeitig zitierter Norm könnte an den Bendenken was dran sein. --Minuex 11:50, 3. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Entwicklungen 2011

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In dem Abschnitt steht, dass sich die "die Mitglieder der Euro-Zone das Recht, schneller Entscheidungen treffen zu können, ohne dafür auf die Nicht-Euro-Länder Rücksicht nehmen zu müssen [garantieren]". Bedürfte das allerdings nicht einer Änderung der EU-Verträge und damit auch der Zustimmung von Nicht-Euroländern? --134.176.205.78 01:00, 12. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Entwicklungen nach 2011

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Welche Institutionen gibt es denn nun? Welche sollen auf dem Gipfel im Juni geschaffen werden?--134.176.205.249 16:00, 4. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

"Statuten der Euro-Gruppe"

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Hier wird im Artikel von "Statuten der Euro-Gruppe" gesprochen, doch die gibt es gar nicht. In der Einleitung wird erwähnt, dass die "Gruppe" rein informell sei, daher kann sie auch kein "Statuten", also Regeln haben. Die Gruppe hat gar keine Rechtskraft. Also, bitte "Statuten der Euro-Gruppe" streichen. --84.175.75.82 13:31, 30. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Die Statuten der Euro-Gruppe sind in einem Protokoll der EU festgelegt. Ich habe dies im Artikel ergänzt.--Herbert81 (Diskussion) 17:38, 30. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Ich sehe in Artikel 137 AEUV einen sehr knappen zweizeiligen Hinweis auf die Protokoll der Euro-Gruppe. Das Protokoll betreffend die Euro-Gruppe beschränkt sich auf eine halbvolle DIN A4 Seite mit nur 2 Artikeln. In einem ist geregelt, dass die Treffen der Gruppe "informell" sind und im anderen, dass der Präsident der Gruppe jeweils für zweieinhalb Jahre gewählt wird. Die Bewertung der Tatsache, dass hier nichts weiter geregelt wird, obliegt nicht der Wikipedia. Es gibt aber ehemalige Mitglieder der Euro-Gruppe die kritisieren, dass die Intransparenz der Euro-Gruppe, z.B. die bewußte Abwesenheit von Sitzungsprotokollen den demokratischen Standards der EU nicht gerecht wird. Der ehemalige griechische Finanzminister Varoufakis sagte in gleich mehreren Interviews, dass die Euro-Gruppe den wohl wichtigsten Währungsraum regiert, der Bürger aber niemals in einem Protokoll nachlesen können wird, was in seinen Sitzungen von wem gesagt wird. Und er hat Recht. Alles was ich als Bürger von diesen "informellen Gruppentreffen" erfahre, beruht auf Gerüchten, die stets von "anonymen Quellen" gestreut und von der Presse verbreitet werden. Ein Protokoll kann ich weger online einsehen noch mir schicken lassen. Weder jetzt noch in 20 Jahren, denn die Sitzungen werden nicht protokolliert, da "informell". Dieser Mangel an demokratischer Transparenz erfordert auf jeden Fall einen entsprechenden Kritik-Abschnitt im Wikipedia-Artikel zur Euro-Gruppe. Zumal er von einem ehemaligen Mitglied der Euro-Gruppe geäußert wurde. Diesen werde ich gerne liefern. --92.224.210.253 13:29, 22. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Mitglieder

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Wie wir von Varoufakis erfahren haben, gehört der IWF zu den Mitgliedern, wenn nicht offiziell so doch faktisch (siehe z.B. https://yanisvaroufakis.eu/2016/03/30/the-eurogroup-made-simple/#comment-164757). Diese wichtige Tatsache sollte unbedingt nachgetragen werden. --Querstrebe (Diskussion) 06:57, 9. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Löschung Macron

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Ich habe den Abschnitt zu Macrons Vorschlägen gelöscht, weil sich dieser auf die Eurozone bezieht, nicht auf die Eurogruppe, und daher falsch platziert ist.--Rommersberg (Diskussion) 10:51, 3. Jan. 2019 (CET)Beantworten