Diskussion:Euro-Mediterranean Human Rights Monitor

Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von FrancisMortain in Abschnitt Farah Maraqa,

Einseitiges Lob

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ohne Schattierungen dominiert in diesem Artikel --Charkow (Diskussion) 02:31, 29. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Es fehlt auch ein Hinweis auf Kritik/Vorwürfe von Seiten der israelischen Regierung (siehe engl. Fassung) --103.7.37.146 07:34, 19. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Farah Maraqa,

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Der Satz ist etwas irreführend:

Im September 2022 verklagte Farah Maraqa, eine von sieben arabischen Mitarbeiterinnen der Deutschen Welle, die im Februar entlassen wurden, die DW und gewann ihren Fall. Das Gericht entschied, dass ihre Entlassung wegen des Vorwurfs des Antisemitismus „rechtlich ungerechtfertigt“ sei.


Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.06.2023 - 23 Sa 1107/22

Die von der Beklagten in deutscher Übersetzung zitierten Äußerungen sind nach Einschätzung der Kammer sämtlich als antisemitisch und antiisraelisch zu beurteilen und damit mit den von der Beklagten zutreffend und im Einklang mit der Bundesregierung vertretenen Werten unvereinbar.

....

Die Klägerin hat im Arbeitsverhältnis der Parteien seit dem 01.07.2021 nicht durch antisemitische und antiisraelische Äußerungen gegen ihre arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen. Nach der Veröffentlichung vom ... 2017 ist es auch nach dem Vortrag der Beklagten nicht mehr zu solchen Äußerungen der Klägerin gekommen. Ihre Arbeitsleistung einschließlich des Unterlassens antisemitischer und antiisraelischer Äußerungen erbrachte die Klägerin unbeanstandet. --84.173.36.147 13:43, 12. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

Danke für den Hinweis. Den Abschnitt habe ich aus diversen Gründen gelöscht. --FrancisMortain (Diskussion) 16:57, 12. Aug. 2024 (CEST)Beantworten