Diskussion:Europäische Privatgesellschaft

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Asurnipal in Abschnitt SUP (Europa-GmbH 2)

SUP (Europa-GmbH 2)

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Wenn einer einen Artikel mit dem Namen "SUP (Europa-GmbH 2)" anlegen würde könnte ich diesen mit Inhalt füllen. Das Projekt "SUP (Europa-GmbH 2)" ist das Projekt einer SPE ersetzende Versuch einer EU weit einheitlichen Unternehmneform die Ähnlichkeiten mit einer GmbH aus Deutschlan hat.

Quellen: http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betrifft-unternehmen/unternehmensrecht/aktuelles/news-details-unternehmensrecht/artikel/sup-statt-spe-europa-gmbh-2-versuch-12355.html (nicht signierter Beitrag von 217.7.126.114 (Diskussion) 15:54, 24. Okt. 2014 (CEST))Beantworten

Den Artikel gibt es schon unter diesem Lemma: Einpersonengesellschaft (Europäische Union). --Asurnipal (Diskussion) 18:11, 24. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Das "ab 2010" sollte mit einer Quelle untermauert werden.

Moin, Quelle ist der Entwurf selbst, Siehe Vorschlag der EU-Kommission über eine Verordnung über das Statut der EPG Seite 39. Ich habs mal referneziert im Text --Salier100 19:58, 27. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Das Mindestkapital beträgt 1 Euro (sofern eine Solvenzbescheinigung vorliegt, anderenfalls 8000 Euro).

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denke, da sollte auch nochmal eine quellenangabe hin (nicht signierter Beitrag von 153.9.83.169 (Diskussion | Beiträge) 18:50, 7. Sep. 2009 (CEST)) Beantworten

Wo kriegt man eine "Solvenzbescheinigung" her, bzw. was passiert mit den 8000 EUR? (nicht signierter Beitrag von 77.191.107.25 (Diskussion | Beiträge) 14:12, 10. Sep. 2009 (CEST)) Beantworten

habe die quelle eingefügt (war aber auch weiter unten schon im artikel). mit den 8000 euro passiert nichts. es ist ja nur einen bescheinigung darüber erforderlich, dass man iHv 8000 euro solvent ist. wer das bescheinigt, werden die nationalen gesetzgeber regeln müssen. --92.192.26.122 18:12, 14. Sep. 2009 (CEST)Beantworten