Diskussion:Europäische Wing-Tsun-Organisation/Archiv/2014

Markenschutz?

Was hat der Markenschutz der Bezeichnung Wing Tsun/WingTsun in diesem Artikel zu suchen?

Ist es nicht sinnvoller darauf einzugehen, dass die Bezeichung/Abkürzung EWTO selbst eine Wortmarke ist. Registernummer: 2009820 und Nummer der Marke: 000607465, Suchanfrage: (wm="EWTO") and (DB=DE or DB=EM or DB=IR)auf DPMAregister

--84.129.27.45 13:51, 4. Mai 2014 (CEST)

Angebote?

Warum werden nicht einfach nur die Bereiche

  • WingTsun
  • ChiKung
  • Escrima

aufgeführt? Und natürlich auch die Waren und Dienstleistungen für die die Wortmarke EWTO geschützt wurde.

  • Klasse(n) Nizza 16: Druckereierzeugnisse, nämlich Lehr- und Unterrichtsmittel in Form von Büchern und Zeitschriften.
  • Klasse(n) Nizza 25: Freizeit- und Sportkleidung.
  • Klasse(n) Nizza 28: Sportartikel, soweit in Klasse 28 enthalten.
  • Klasse(n) Nizza 35: Dienstleistungen eines Franchisegebers, nämlich Vermittlung von wirtschaftlichem, rechtlichem und organisatorischem Know-how auf dem Gebiet des Kampfsportunterrichts.
  • Klasse(n) Nizza 41: Sportunterricht; Durchführung von Seminaren.

So wirkt der Artikel, als würde man über eine Sportschule berichten. Infos, wie man sie für viele Kampfsportarten/Kampfsportvereine hier in der Wikipedia einträgt, können für die EWTO aber keine Gültigkeit haben. Die EWTO ist eine Abteilung einer international agierenden Firma. Somit gehören auch Firmeninfos zum Artikel. Ein Verweis auf den Sitz der WingTsun GmbH & Co. KG, ihre Geschäftsführer, Beteiligungen etc... denn immerhin ist die EWTO nur eine Abteilung dieser Firma. Offensichtlich ohne eigene Rechtsfähigkeit. Allerdings sehe ich es als fraglich an, dass die EWTO tatsächlich so etwas wie eine Abteilung ist. Die Rechte an der Wortmarke hält eine Person (Keit R. Kernspecht) und nicht eine Firma. (Wie werden diese Rechte innerhalb der Firma weitergegeben?)

Im einem extra Thema "Franchising" kann dann auf die Art des Franchising, die Kosten etc. eingegangen werden.

Bitte diesen Artikel bearbeiten. --84.129.27.45 14:12, 4. Mai 2014 (CEST)

Gute Vorschläge.
Eine Firma sollte auch wie eine Firma behandelt werden.
Die EWTO ist die Abteilung einer Firma. Kein Sportverein.
Warum ist in den vergangenen Jahren niemand auf diese Idee gekommen?
Dann kann auch der Absatz Markenschutz ordentlich einfließen.
Wie lange wollen wir darüber diskutieren?
Was sagt der anscheinend sehr strenge Administrator dazu?

--90.186.12.19 06:25, 15. Mai 2014 (CEST)

".. sehr strenge Administrator" ;). Also, ich sehe Eure Punkte, aber ich befürchte, die wurden hier im Löschantrag 2010 bereits behandelt. Im Übrigen ist ja erwähnt, dass es sich nur den Teil bzw. eine Abteilung einer Firma handelt. Auch der Markenschutz ist behandelt, und die zitierten Klassen kommen ja direkt aus der angegebenen Quelle. Ich glaube, hier muss man nicht zwingend noch mehr zu erwähnen. Man könnte aber vielleicht den einleitenden Satz umgestalten in sowas wie: Franchise-Marke, oder Franchise-Organisation? Bin da für Vorschläge offen.. --Creihag (Diskussion) 23:39, 15. Mai 2014 (CEST)
Die Rechtsform ist doch völlig gleichgültig. Es gibt Vereine, die wirtschaftlich tätig sind (z.B. ADAC). Es gibt vermögensverwaltende Kommanditgesellschaften, es gibt Aktiengesellschaften, die Fußball spielen (Borussia Dortmund), es gibt gemeinnützige GmbHs, Stiftungen, die keine sind Konrad-Adenauer-Stiftung und vieles mehr. Das Gesellschafts- und Vereinsrecht bietet relativ neutrale Formen, in deren Rahmen jeder nach seiner Fasson glücklich werden kann. Es ist auch egal, ob die Markenrechte (die nach meiner Information gar nicht mehr existieren) in der Hand von Kernspecht sind oder sonstwem. Die können auf vielfache Weise in die EWTO gelangen -durch Einlage, Lizenz, bloße Duldung etc-. Ich verstehe darum die ganze Diskussion nicht.
Wenn es heißt "eine Firma soll wie eine Firma behandelt werden" dann kann ich nur sagen: OK. Dann schaut euch doch mal den Artikel über BMW an oder ähnliches. Da ist einfach Information. Und BMW produziert ziemlich teure Fahrzeuge und hat auch die Markenrechte am blau weisen Logo. Trotzdem wird im BMW-Artikel darüber nicht genörgelt. Warum ist das hier anders? --Noisl (Diskussion) 09:48, 16. Mai 2014 (CEST)
Die Wortmarke EWTO ist immer noch geschützt!
Wir sind hier im EWTO Artikel nicht im Wing Chun Artikel. ;-)
Die Rechtsform ist nicht gleichgültig. Dieser Artikel besteht nur noch, weil man ihm eine Relevanz für die Kampfsportszene zumisst. Wird die EWTO nach Firmenkriterien betrachtet, ist dieser Artikel nicht mehr Wikipedia-Relevant. Wer als "Marke" auftritt, sollte auch so behandelt werden. Damit entfällt ebenfalls die Kritik an der EWTO. Das ist offensichtlich nicht erwünnscht.--Nclott (Diskussion) 09:51, 18. Mai 2014 (CEST)
Es gibt im Kampfkunst/Kampfsportbereich eine Vielzahl von Marken. Geh mal auf die Registerauskunft des Deutschen Markenamtes und gib in die Suchmaske Begriffe wie Karate, Judo, Bjj o.ä. ein. Du wirst feststellen, dass es ein recht weit verbreiteter Wunsch ist, seine Logos, Eigenbezeichnungen etc schützen zu lassen. Allein "Wing Tsung" ist Bestandteil von 20 eingetragenen Marken. Was soll die Aufregung? Aber vor allem: Ändert das etwas daran, dass die EWTO im Kampfkunstumfeld als relevante Größe wahrgenommen wird? Selbst wenn die EWTO eine AG wäre und an der Börse gehandelt würde, wäre sie immer noch eine der größten und sichtbarsten Kampfkunstorganisation in Europa. Das hat doch mit der Rechtsform nichts zu tun. Wie oben schon gesagt, kann sich unter einem Rechtskleid alles mögliche verstecken, ein gewerbliches Unternehmen aber eben auch ein Kampfkunstverband. --Noisl (Diskussion) 12:37, 19. Mai 2014 (CEST)