Diskussion:Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von 178.1.157.233 in Abschnitt Definition als Gesellschaft

Airbus hatte wohl nie die Rechtsform EWIV. Wie könnte Airbus 1974 eine EWIV sein, wenn diese Rechtsform erst seit 1989 existiert? Ich tippe auf eine Verwechslung der Abkürzung GIE= groupment d'Intérêt Économique mit der europäischen EWIV - franz.: GEIE = groupment europeen d'Intérêt Économique.

Stimmt. Ist erledigt. -- 85.181.48.111 04:37, 2. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

HGB gibt es seit 2007 nicht mehr, aus HGB ist UGB geworden

Wenn du damit ausdrücken möchtest, dass sich die nationalen Regelungen im Artikel bisher nur auf Deutschland und nicht auf Österreich beziehen, hast du damit recht. -- 85.181.48.111 04:37, 2. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Die Links zu http://www.ewiv.eu bzw. www.libertas-institut.com funktionieren nicht mehr. Wer verwaltet jetzt die IWIVs? (nicht signierter Beitrag von 91.61.114.71 (Diskussion | Beiträge) 11:40, 8. Mär. 2010 (CET)) Beantworten

Definition als Gesellschaft

Bearbeiten

Laut Einleitung der EWIV-Verordnung (Verordnung (EWG) Nr. 2137/85 des Rates) unterscheidet sich die EWIV ausdrücklich von einer Gesellschaft. Es heißt dort im dritten Abschnitt wörtlich:

"Die Vereinigung unterscheidet sich von einer Gesellschaft hauptsächlich durch ihren Zweck,[...] Wegen dieses Hilfscharakters muß [sic] die Tätigkeit der Vereinigung mit der wirtschaftlichen Tätigkeit ihrer Mitglieder verknüpft sein und darf nicht an deren Stelle treten, und Vereinigung selbst kann keinen freien Beruf gegnüber Dritten ausüben;"

Dass in Deutschland einige der nationalen Bestimmungen für eine OHG angewandt werden, bzw. auf diese verwiesen wird macht die EWIV noch nicht zur Gesellschaft. Die überlappende Anwendung von Gesetzen macht betreffende Objekte nicht gleich, vor allem da diese nur teilweise angewandt werden. Ich bitte um Klärung und ggf. Korrektur. T.L.178.1.157.233 23:23, 24. Mär. 2015 (CET)Beantworten