Diskussion:Europäischer Rechnungshof

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 109.43.178.77 in Abschnitt Recherchen der Libération

Zusammensetzung

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Meiner Meinung wird nach "Jeder Mitgliedsstaat schlägt einen Vertreter für den EuRH vor, der fachlich geeignet und unabhängig ist und vom Ministerrat nach Anhörung des Parlaments für die Dauer von sechs Jahren ernannt wird" ohne Not auf die Hompage des Rechnungshofs statt auf den rechtlich verbindlichen Art. 247 EGV verwiesen. Oder hat das einen tieferen Grund? -- Platoon]] 12:33, 25. Dez. 2008 (CET)Beantworten


"Seit der Rechnungshof Zuverlässigkeitserklärungen abgibt (seit Beginn der neunziger Jahre), waren diese stets negativ." Gibt es dafür eine Quelle? Adrechsel 21:17, 8. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Schulden der EU

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Ich fände sehr interessant, ob die EU als Institution Schulden aufnehmen kann; bisher habe ich noch nichts davon gehört, aber das heißt ja noch nichts. Vielleicht weiß jemand etwas darüber und könnte es in den Artikel mit einbauen. Würde mich freuen :-)

Hm, also die EU hat keine Rechtspersönlichkeit (anders als die EG), kann daher wohl auch keine Schulden machen. Gruß --C.Löser Diskussion 18:06, 11. Mär 2006 (CET)
Richtig, Schulden sind nicht möglich. Überschüsse übrigens auch nicht - was nicht ausgegeben wird, fließt zurück an die Mitgliedsstaaten (bzw. wird mit den Beitragszahlungen des Folgejahres verrechnet). Adrechsel 14:42, 9. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Analog zu

sollte ein Artikel verfasst werden.

Vorarbeit für das Lemma sind bereits hier getroffen:
Diskussion:Präsident des Europäischen Rechnungshofes

Recherchen der Libération

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https://taz.de/Recherche-der-Zeitung-Liberation/!5818393;moby/ 109.43.178.77 22:21, 28. Nov. 2021 (CET)Beantworten