Diskussion:Europäisches Fürsorgeabkommen
Vorbehalt
BearbeitenWurde der Vorbehalt gegenüber dem Gericht/ der Gerichtsentscheidung erklärt wie hier formuliert, oder einfach im Rahmen des Vertrags? --Itu (Diskussion) 14:35, 9. Mär. 2012 (CET)
- Sorry, sehe Deine Frage jetzt erst. Das EFA erlaubt die Möglichkeit, einen solchen Vorbehalt zu erklären. Er wird nicht gegenüber dem Gericht/ der Gerichtsentscheidung erklärt, sondern schlicht von der Bundesregierung erklärt und öffentlich bekanntgemacht. Es gibt also keinen „Empfänger“, der die Erklärung entgegennehmen würde, sondern sie wird allgemein verkündet. Hier sind sämtliche Vorbehalte nachzulesen, die bisher erklärt worden sind.--Aschmidt (Diskussion) 20:03, 14. Mai 2012 (CEST)
Defekte Weblinks
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- http://anwaltverein.de/downloads/Stellungnahmen-11/SN60-12Auslaender-AsylFuersorgeabkommen.pdf
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- http://www.harald-thome.de/media/files/EFA_BT-WD-2-3000-035-12.pdf
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Im Jahr 2012 bereits defekt gewesen.
- http://www.arbeitsagentur.de/nn_166486/zentraler-Content/HEGA-Internet/A07-Geldleistung/Dokument/GA-SGB-2-NR-08-2012-02-23.htm
- Netzwerk-Fehler (47) andere Artikel, gleiche Domain
April 2016: Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD: Deutsche Sozialhilfe für EU-Bürger erst nach einem Jahr Arbeit, ansonsten ohne Arbeit erst nach 5 Jahren
Bearbeiten- Welt.de: Deutschland kann sich nicht um alle Bedürften Europas kümmern
- FAZ.net: Über Sozialhilfe für EU-Ausländer, Nahles, SPD, Vernunft
Künftig sollen EU-Bürger in Deutschland nur noch Sozialhilfe erhalten, wenn sie durch frühere Beitragszahlungen in die deutschen Sozialsysteme Ansprüche erworben haben. Erst nach fünf Jahren können ansonsten EU-Bürger in Deutschland dann Sozialhilfe beantragen, falls sie nicht gearbeitet haben. Lart3goesFort (Diskussion) 02:42, 29. Apr. 2016 (CEST)
Der Gesetzentwurf wurde nunmehr im Oktober 2016 dem Bundestag zugeleitet. Miroäare (Diskussion) 17:13, 13. Okt. 2016 (CEST)
- Dies ist inzwischen eingearbeitet. --Carolin 09:42, 25. Sep. 2022 (CEST)
Überarbeitung
BearbeitenDer Artikel ist nicht sauber gegliedert und müsste auch gestrafft werden. Die Diskussion ist weitergegangen, und es hat auch weitere Rechtsprechung gegegeben, die noch einzuarbeiten wäre.--Aschmidt (Diskussion) 10:19, 19. Feb. 2019 (CET)