Diskussion:Explosionsschutz

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Helium4 in Abschnitt Grenzspaltweite

Zündschutzarten

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bei den Zündschutzarten fehlt die Zündschutzart t Schutz durch Gehäuse. Bitte ergänzen. (nicht signierter Beitrag von Frank MBA (Diskussion | Beiträge) 14:07, 29. Okt. 2019 (CET))Beantworten

Temperaturklassen

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Die maximale Oberflächentemperatur eines Betriebsmittels muss unterhalb der Zündtemperatur der Stoffe liegen,... (bitte ändern)

Anmerkungen (bei Bedarf einfügen)

Die Zündtemperatur eines brennbaren Stoffs ist die in einem Prüfgerät ermittelte niedriegste Temperatur einer erhitzten Wand, an der sich der brennbare Stoff im Gemisch mit Luft gerade noch entzündet.

Die brennbaren Gase und die Dämpfe brennbarer Flüssigkeiten sind nach ihrer Zündtemperatur und die Betriebsmittel nach der Oberflächentemperatur in Temperaturklassen eingeteilt.

Beispiel: Temperaturklasse T3; Höchstzulässige Oberflächentemperatur der Betriebsmittel 200°C, Zündtemperatur der brennbaren Stoff > 200 °C

Der fehlende Sicherheitsabstand zwischen den Zündtemperaturen und den Oberflächen Temperaturen braucht aber nicht zu beunruhigen, da die Zündtemperatur unter idealenBedingungen ermittelt werden, die in der Praxis nicht vorkommen.

Thiele-Christian@T-online.de

Woher kommt es das im Artikel ATEX unter den Temperaturklassen die verschiedenen Stoffe unterschiedlich eingeordnet sind? --Thaya1 (Diskussion) 10:15, 20. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Welcher Temperaturklasse gehört Monosilan an?

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Díe angelegten Weblinks wurden von mir gelöscht, weil sie weniger dem Thema und mehr werblichen Zwecken dienten. Bitte in Zukunft die verbindlichen Kriterien in Wikipedia:Weblinks bei der Anlage von externen Links beachten. --Markus Schweiß| @ 19:35, 18. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Wegen des erneuten Einstellens von unerwünschten Weblinks habe ich den Artikel gegen die Bearbeitung von anonymer Seite gesperrt. --Markus Schweiß| @ 19:06, 19. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Auf meinen Hinweis hin, hat Markus Schweiß die Sperre eingerichtet. Es hatten sich Sachverständigenbüros in die Linkliste eingetragen. Von diesen Büros, die Dienstleistungen zu dem Thema anbieten, gibt es vielleicht 50 oder 100. Es wäre zu erwarten, dass die Linkliste im Laufe der Zeit mit Referenzen zu kommerziellen Anbietern anschwillt. Es ist ja nicht das Selbstverständis der wikipedia und der beteiligte Autoren ein Sprungbrett für kommerzielle Anbieter aufzubauen, auch wenn auf den Seiten weiterführende Informationen zu finden sind. Wenn wichtige Angaben in dem wikipedia-Artikel fehlen, sind alle eingeladen, den Artikel zu verbessern und zu vervollständigen. --Rasi57 23:19, 20. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Zone 0 = Ex0

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Warum wurde die Änderung rückgegängig gemacht? Ich sehe hierfür keinen Grund! Gruß --JoBa2282 18:21, 16. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Da hat wohl irgendwer mal für die Zone 0 den Kurzbegriff Ex0 benutzt. Da der Begriff nirgendwo in der Literatur aufgeführt ist, gehört der auch nicht in eine Enzyklopädie. Viele Grüße --Rasi57 11:43, 17. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Überschneidung mit ATEX

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Ich habe im Artikel ATEX die nationalen Anforderungen heraus genommen und unter "siehe auch" aufgenommen. Die Überschneidungen mit Explosionsschutz hinsichtlich der Ex-gruppen, Temperaturklassen, Gerätetypen sollen beibehalten werden. Der Überschneidungshinweis sollte entfernt werden. --Rasi57 13:44, 23. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Ex-Schutz

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Hier wird behauptet, die Abkürzung "Ex-Schutz" sei nicht definiert. Meine Erfahrung lehrt mich aber anders. Schon hier im Artikel benutzt das Bild ExSchutz.png (!), Unterschrift "Methodischer Ansatz zum Explosionsschutz", diese Abkürzung. Außerdem bin ich mir ganz sicher, dass ein Kollege meines Vaters mal zur PTB nach Berlin geschickt wurde, um diverse Geräte durch die "Ex-Schutz-Prüfung" zu bringen, und hörte sich für mich nach einer hochoffiziellen Bezeichnung an. --PeterFrankfurt 23:00, 6. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Die hochoffizielle Homepage der PTB ist kein obskurer Link, sondern das ist diejenige Behjörde, die Ex-Schutz-Prüfungen abnimmt und definiert. Wenn irgendjemand auf der Welt maßgebend für die Sprachregelung dieses sicherheitstechnisch so wichtigen Begriffs ist, dann ist es die PTB. Und an deren Sprachregelung muss man sich halten, sonst bekommt man seine Zulassung nicht, so einfach ist das. --PeterFrankfurt 23:57, 13. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Na, da sind aber ein paar Falschinformationen zu viel. Die PTB ist nicht die Abnahmebhörde sondern lediglich eine der benannten Stellen in Deutschland, die aufgrund Ihrer Akkreditierung EG-Baumusterprüfungen durchführen darf. Sie ist zwar eine Behörde, aber aufgrund des europäischen Rahmens in keinerlei Vorrangstellung gegenüber den anderen deutschen (z.B. die verschiedenen TÜVs, DEKRA-Exam etc.) oder europäischen Stellen, die p.d. als gleichrangig zu betrachten sind. Sie definiert auch diese Prüfungen nicht. Die Grundlagen hierfür werden durch die Richtlinien aus Brüssel und die harmonisierten Normen der Cenelec gelegt. Weiterhin ist sie nicht weltweit maßgebend für die Sprachregelung, sondern das ist weltweit die IEC und in Europa die Cenelec, in deren Normungsgremien die PTB Ihre Vertreter entsendet, die sicherlich auch die bekanntlich weitgreifenden Forschungsergebnisse der PTB dort einbringen. Weiterhin ist EX-Schutz keine offizielle Bezeichnung sondern lediglich eine umgangssprachliche Verwendung, woran auch die Verwendung auf der PTB-Internetseite nichts ändert. Es wäre schön, wenn Du Dich besser informieren würdest. -- Gustavf (Verbum peto!) 01:53, 14. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Na und? Dann ist die PTB halt nur eine von mehreren offiziell damit betrauten Behörden. Aber sie verwendet die Schreibweise Ex-Schutz, was doch wohl hinreichend klarstellt, dass das eine offiziell anerkannte Schreibweise ist, sonst würde es so eine Behörde gar nicht erst anfangen. Es ist also nicht zu bestreiten, dass diese Schreibweise erstens verbreitet ist (was schon Grund genug für eine Erwähnung in der WP wäre) und zweitens von offizieller Seite verwendet wird und damit sanktioniert ist. Die Forderung der Vollständigkeit der hier aufgeführten Informationen gebietet es also, diese Informationslücke zu schließen und diese Schreibweise mit aufzuführen. Ich sehe diese Weigerung als POV an, das sollte nicht vorkommen. --PeterFrankfurt 01:46, 15. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Mir ist keine Stelle in einer Norm bekannt, in der das Wort Ex-Schutz benutzt wird. Es ist eine umgangssprachliche Abkürzung von Explosionsschutz. Deshalb muss es in dem Artikel auch immer Explosionsschutz heißen; auf die umgangssprachliche Abkürzung kann man wohl hinweisen. Wenn die PTB das Kurzwort verwendet, ist doch der Hintergrund, Kunden in Konkurrenz zu anderen benannten Stellen mit einer prägnanten Bezeichnung zu gewinnen. --Rasi57 16:30, 15. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Mindestens, und was anderes hatte ich ja auch nicht angeregt. Aber hier sollte nicht der Eindruck erweckt werden, dass dieser Sprachgebrauch Ex-Schutz nur von der PTB käme: Man werfe einfach mal Google mit diesem Begriff an, und es kommen jede Menge Fundstellen, nämlich über 81.000! Wenn es womöglich auch nicht in Normungs- oder Vorschriftentexten so vorkommt, so ist das doch draußen im Feld täglicher Sprachgebrauch, nicht nur bei der PTB. --PeterFrankfurt 16:47, 15. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Na, das hört sich ja schon ganz anders an. Den Fundstellen beim google ist durch die Weiterleitung Ex-Schutz schon ausreichend Rechnung getragen. Daher muß im Artikel nichts weiter hierzu beschrieben werden. Wer sich die angesprochene Seite einmal anschaut der sieht, daß die sogenannte "behördlich abgesegnete Neudefinition" lediglich ein Klickbutton im Menüfeld ist. Ansonsten wird auf der Internetseite fachlich korrekt die ausgeschriebenen Schreibweise benutzt. Wir sollten daher auch nicht jede Nebenbezeichnung hier versuchen unterzubringen. -- Gustavf (Verbum peto!) 22:22, 15. Feb. 2009 (CET)Beantworten
I beg your pardon? Das ist mitnichten bloß ein Klickbutton, sondern auf der sich dann öffnenden Seite die Überschrift übers Ganze. Und wenn diese Kurzform so verbreitet ist, wie es durch die zahlreichen Google-Funde belegt ist, muss sie im Artikel auch als (meinetwegen halboffizielles) Synonym offen erwähnt werden. --PeterFrankfurt 00:57, 16. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Kennzeichnung

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Bei der Kennzeichnung steht im Bild "EEx", was veraltet ist. Es lautet nur noch "Ex". Bei der nachfolgenden Zündschutzart würde ich "[ia]" für Ausgänge oder "ia" für das gesamte Gerät schreiben. Alternativ (ib, ic), aber mir ist nicht bekannt, dass das "i" nur allein da steht.


Der ATEX-Logo wird als "epsilon kappa im Sechseck" beschrieben. Ist es nicht eigentlich "epsilon chi im Sechseck"?

Nein, das ist es nicht, weil die Richtlinie 94/9/EG das so festgelegt hat.

Der Vollständigkeit halber: anscheinend wurde der Logo in "lateinische Schreibweise" entworfen, was aber sehr ähnlich zur griechischen Schreibweise ist. Das wurde auch damals kritisiert.[1][2]


Mittlerweile steht bei http://www.cenelec.eu/dyn/www/f?p=104:110:143515699186883::::FSP_PROJECT:20716, dass die EN 60079-0:2009 von der EN 60079-0:2012 abgelöst wurde, wobei ich keine Ahnung habe, welche Änderungen stattgefunden haben. (nicht signierter Beitrag von 138.246.2.49 (Diskussion) 15:12, 3. Dez. 2013 (CET))Beantworten

Soeben epsilon kappa im Sechseck durch epsilon chi ersetzt. 1. sieht es wie ein chi aus, 2. gibt es keine (lateinische) Schreibweise von kappa die so aussieht wie der Buchstabe im abgebildeten Symbol, 3. ist die cenelec.eu-Quelle nicht erreichbar. --Helium4 (Diskussion) 22:26, 20. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Einteilung der Geräte, die in explosionsgefährdeten Zonen verwendet werden können

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Dieser Abschnitt bedarf ebenfalls einer genaueren Überarbeitung, da die Untergruppen nur Teilweise stimmen. Da folgendes in der Norm (DIN EN 60079-0:2006) steht unter Abschnitt 4.2.1 Unterteilung der Gruppe II.

Elektrische Betriebsmittel der Gruppe II werden in IIA, IIB und IIC unterteilt, bei folgenden Zündschutzarten:

- „d“ - „i“ - „nC“ - „nL“

Der obere Teil ist nach neuestem Standard (DIN EN 60079-0:2010) nicht mehr aktuell. Da die Gruppe II nun immer in IIA, IIB, IIC unterteilt werden muss. Im alten Standard konnte man z.B. Ex nA II T4 kennzeichnen. Dies ist nun nicht mehr zulässig (Aufgrund EPL Kennzeichnung und Normenänderung). Somit müsste die Kennzeichnung nun lauten: Ex nA IIC T4 Gc. Deshalb ist der Hinweis oben veraltet. (Der Hinweis kam von mir.) -- Marko 13:34, 5. Jul. 2011 (CEST) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 194.138.39.59 (Diskussion) )

Weiterer Ergänzungsbedarf besteht meines Erachtens durch Einführung der harmonisierten Norm EN 60079-10-2. Damit wurde die Gruppe III für brennbare Stäube mit den Untergruppen IIIA (brennbare Flusen), IIIB (nicht leitfähiger Staub), IIIC (leitfähiger Staub) eingeführt. Mit derselben Norm wurde auch die übliche Ausdehnung der Zone 22 jenseits der zone 21 (d.h. beispielsweise der Bereich um zeitweilige Öffnungen eines Behälters, in dem Zone 21 vorliegt), auf 3m Radius erweitert. Das dürfte sich auf die Skizze mit der Zoneneinteilung auswirken. Hier liegt ja Staub vor. --Biga24 15:15, 9. Mai 2011 (CEST)Beantworten


Ich gebe meinem Vorschreiber recht, dass die Gruppeneinteilung um Gruppe III erweitert werden muss. -- Marko 13:34, 5. Jul. 2011 (CEST) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 194.138.39.59 (Diskussion) )

Harmonisierte Normen

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In diesem Abschnitt fehlen auf jedenfall die elektrischen Normen. Die nicht elektrischen Normen kenne ich nicht, aber es sollte auf jeden Fall die DIN EN 60079-0 (allgemeine Anforderungen) (oder EN 60079-0 oder IEC 60079-0) mit genannt werden. Im einem vorhergehenden Abschnitt ist von Eigensicherheit ("i") die Rede (Begrenzung von Spannung und Strom), jedoch wird auch die dafür benötigte Norm (DIN EN 60079-11 (Geräteschutz durch Eigensicherheit "i") oder EN 60079-11 oder IEC 60079-11) genannt.

Widerspruch zu Decan

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Aus dem Artikel Decan: Der Stoff fällt somit in die Temperaturklasse T4. Auf dieser Seite steht jedoch in der Tabelle unter Stoffbeispiele für die Temperaturklasse T4: Acetaldehyd, Ethylether (keine weiteren Stoffe). Ist das nicht ein Widerspruch? --85 [?!] 16:53, 3. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Zonendefinitionen

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Wenn man die Auswirkungen betrachtet, ist ganz klar, dass die Kommentare zu den Zonendefinitionen nicht stimmen können. Grob geschätzt gibt es in Europa weit mehr als 100 Millionen Geräte in der Zone 2 (Dass ein mittlerer Chemiebetrieb allein 30.000 Motore hat, ist keine Seltenheit, dazu kommen noch ein Mehrfaches an Sensoren und Aktoren. Eine durchschnittliche Tankstelle hat ca. 300 Ex - Geräte bei ca. 14.000 Tankstellen alleine in Deutschland). Wenn nun die Grenze der Zone 2 definiert werden als 1 Stunde pro Jahr (= eine Wahrscheinlichkeit von ca. 10E-4) würde das 10.000 Explosionen jährlich bedeuten. Das das jenseits des gesellschaftlich Akzeptierten liegt, sollte klar sein.

Vor 20 Jahren waren sich die Experten einig: 1 mal 1 Stunde Explosionsgefahr in 100 Jahren ist Zone 2.

Dass die Zone 0 bei 50% Wahrscheinlichkeit anfängt und darunter die Zone 1 anzunehmen ist, ist ein seit Aufkommen der ATEX immer wieder zu lesendes Gerücht. Schaut man sich die Anforderungen an die entsprechenden Geräteklassen an, sieht man, dass die Wahrscheinlichkeit des Auftretens einer Zündquelle eine als arithmetische Reihe gesehen werden kann. Unterstellt man weiters, dass das resultierende Explosionsrisiko in jeder Zone gleich gering sein soll, ergibt sich ganz klar, dass das Verhältnis der Wahrscheinlichkeiten des Auftretens von explosionsfähiger Atmosphäre auch eine arithmetische Reihe sein muss. Damit kann der Abstand zwischen Zone 0 und Zone 1 niemals 0,5 betragen, wie es hier mit der 50% - Grenze behauptet wird. Der Abstand zwischen "fast immer" und 1h/100a ist ca. 10E6. Der Abstand zwischen den Zonen 0 und 1 (und natürlich auch der zwischen den Zonen 1 und 2) liegt also bei 100 und nicht bei 0,5!

Das bedeutet: die Zone 0 muss bei 1h Explosionsgefahr pro Woche anfangen (= ca. 10E-2), die Zone 1 bei 1h pro Jahr (= ca. 10E-4)! (PICsbg) (12:02, 26. Feb. 2013 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Datei:Explosionsschutzkennzeichnung.svg

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Müsste das kleine "i" nicht zur Zündschutzart gehören? Explosionsgruppe ist dann "IIc". --193.18.240.18 16:28, 23. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Richtig, siehe auch Zündschutzart. --Holmium (d) 16:29, 23. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Grafik wurde angepasst. --2A02:810D:1080:23D8:4448:1C97:47B7:50F5 18:28, 25. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Majo sei Dank. --Holmium (d) 16:35, 26. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Literaturangabe

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"N. Schön: 'Sicherheitstechnische Kennzahlen brennbarer Gase und Stäube'. Deutscher Eichverlag, ISBN 3-8064-9946-2." vermutlich falsch. --192.53.103.200 15:21, 3. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Grenzspaltweite

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Der Link Grenzspaltweite kreisverweist via Weiterleitung wieder hierher. --Helium4 (Diskussion) 19:26, 7. Feb. 2020 (CET)Beantworten