Diskussion:Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen
Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Brainswiffer in Abschnitt Kat. Personengesellschaft
Kat. Personengesellschaft
BearbeitenHallo Brainswiffer,
du hast die von mir eingefügte Kat. mit der Bemerkung gelöscht: Beleg bitte, grade das glaub ich nicht. Ich verstehe nicht ganz, wo dein Problem ist. Auf der Webseite der Föderation ist das Föderationsstatut zu finden. Das ist ein geradezu klassischer Gesellschaftsvertrag im Sinne des § 705 BGB. Somit ist die Föderation eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, auch als GbR bezeichnet. Die Kategorie Personengesellschaft umfasst auch die GbR, wie sich auch aus der Kategoriebeschreibung ergibt.
Wenn du darüber hinaus noch einen Beleg brauchst, findest du ihn hier: http://www.psychologie.de/impressum.php. Gruß--Malabon (Diskussion) 15:13, 20. Aug. 2012 (CEST)
- Tatsächlich, das ist eine GbR - ich dachte auch ein Verein wie die Mitgliedsvereine. Der Oberbegriff "Personengesellschaft" war für mich insofern irreführend, weil zumindest keine natürlichen Personen Mitglied werden können, sondern es eine Dachgesellschaft ist. Insofern ist das was Du kategorisierst zwar sicher richtig, aber eher verwirrend - weil man denkt, Personen sind Mitglieder :-) Vielleicht ist das zu grob kategorisiert? --Brainswiffer (Diskussion) 17:08, 20. Aug. 2012 (CEST)
- In dem Artikel http://de.wikipedia.org/wiki/Gesellschaft_b%C3%BCrgerlichen_Rechts_%28Deutschland%29 heißt es: „Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Abk.: GbR), oft auch BGB-Gesellschaft genannt, ist in Deutschland eine Vereinigung von mindestens zwei Gesellschaftern (natürlichen oder juristischen Personen oder Personengesellschaften), die sich durch einen Gesellschaftsvertrag gegenseitig verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten (§ 705 BGB). Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist demnach eine Personengesellschaft.“ Daher denke ich, dass diejenigen, die sich für Kategorien interessieren - und das sind eher die Wikipedianer als die normalen Leser -, sich leicht darüber informieren können, dass auch juristische Personen Mitglieder einer GbR sein können. Ich gehe aufgrund deiner Antwort davon aus, dass du gegen die Wiederherstellung meines Edits keine Einwendungen mehr hast. Gruß--Malabon (Diskussion) 18:24, 20. Aug. 2012 (CEST)
- Tu, was Du nicht lassen kannst :-) Meine Zweifel bleiben nur hinsichtlich des Sinns dieser Info - weil es ja auch ein ziemlicher Oberbegriff ist. --Brainswiffer (Diskussion) 22:14, 20. Aug. 2012 (CEST)