Diskussion:Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Haster in Abschnitt belege

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weil das auf die Website der Einrichtung gehört:

Einstellungsvoraussetzungen

  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besitzt.
  • Gewähr für das Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes
  • Keine gerichtlichen Vorstrafen
  • Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
  • Polizeidiensttauglichkeit
  • Für die angestrebte Laufbahn geeignet erscheint
  • Mindestgröße 163 cm

In der Regel werden die Bewerber unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf in den Vorbereitungsdienst ihrer Laufbahn eingestellt.

Schulabschluss

  • Mittler Polizeivollzugsdienst:

Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss und eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung oder ein als gleichwertig anerkannten Bildungsstand ebenso eine zum Hochschulstudium berechtigende Schulbildung

  • Gehobener Polizeivollzugsdienst:

Eine zum Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder ein als gleichwertig anerkannten Bildungsstand (z. B. Abitur)

Die Altersgrenze für den mittlerer Polizeivollzugsdienst beginnt beim 16. Lebensjahr und endet beim 25. Lebensjahr. In den gehobener Polizeivollzugsdienst kann eingestellt werden, wer das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.


--AxelHH (Diskussion) 21:02, 19. Feb. 2013 (CET)Beantworten

belege

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der gesamte artikel ist unbelegt. sollte es dabei bleiben, wird der gesamte inhalt bis auf die einleitung gelöscht.Haster (Diskussion) 17:51, 23. Dez. 2014 (CET)Beantworten