Diskussion:Fachkundige Stelle
§ 57 Abs. 2 Satz 2 SGB III
BearbeitenDie aktuelle Fassung des SGB III sieht die Anmerkung zur fachkundeigen Stelle in Abs. 2 Satz 4 (nicht 2) und nennt explizit folgenden "fachkundige Stellen sind insbesondere die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständischen Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute" damit sind Unternehmensberater, Steuerberater oder Rechtsanwälte nicht aufgeführt. Ich denke der Artikel müsste überarbeitet werden. (nicht signierter Beitrag von 89.204.137.66 (Diskussion) 15:12, 17. Mai 2010 (CEST))
- - So ganz richtig ist das nicht. Die Aufzählung der Berufsgruppen stammt aus der Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit zu § 57 SGB III, in Abstimmung mit dem zuständigen Fachministerium im Bund und der europäischen Rechtslage, die einen besonderen Schutzstatus für Kreditinstitute und Kammern im Zuge der Dienstleistungsfreiheit nicht anerkennt. Es entspricht auch nicht der Realität, dass nur die o.G. Stellungnahmen abgeben bzw. Stellungnahmen nur von diesen anerkannt werden. Das ist im Netz ja leicht zu recherchieren. (nicht signierter Beitrag von 78.53.147.166 (Diskussion) 00:07, 4. Feb. 2011 (CET))