Diskussion:Fahrtenmesser
Rechtliche Situation ist nicht klar dargestellt
BearbeitenEin löblicher und wichtiger Absatz, aber in der jetzigen Form verwirrt er. Auf der einen Seite wird dargestellt, dass feststehende Messer mit über 12 cm Klingenlänge nicht griffbereit getragen werden dürfen, mit Erläuterungen zu Faust- und Springmessern. Abschließend wird dargestellt, dass ein Fahrtenmesser mit seiner einseitig geschliffenen, feststehenden Klinge im Gegensatz dazu als legaler Gebrauchsgegenstand eingestuft werden. Der erste und der letzte Satz stehen für mich im Widerspruch, es sei denn, man führt nur Fahrtenmesser mit unter 12 cm langer Klinge mit sich. Dann müsste das aber auch so da stehen. Der Exkurs zu den als Waffe definierten Messertypen gehört eigentlich gar nicht hierher. --Synuchus (Diskussion) 14:05, 6. Nov. 2022 (CET)
Überarbeitung des Artikels
BearbeitenIch überarbeite momentan den gesamten Artikel. Änderungen bitte nicht sofort revertieren sondern Kritik oder Anregungen hier äußern, ich lasse sie gerne in meine Arbeit einfließen. Danke für Eure Hilfe @Verzettelung und @Jergen! HOB (Diskussion) 14:52, 3. Jun. 2024 (CEST)
- Sorry, doch unsinnige bzw. eindeutig regelwidrige Bearbeitungen werde ich auch weiterhin ohne vorherige Diskussion zurücksetzen. Wenn du proaktiv den Diskussionsweg wünschst, dann erläutere doch du bitte bevor du umseitig die ohnehin nicht gerade herausragende Artikelqualität noch weiter verschlechterst, was du weshalb wie und auf Basis welcher zuverlässigen Quellen ändern möchtest. Dank und Gruß --Verzettelung 🇺🇦 (Diskussion) 15:00, 3. Jun. 2024 (CEST) P.S.: Angesichts des von dir gestarteten WP:Edit-Wars weise ich darauf hin, dass du (wie jeder andere) verpflichtet bist, vor dem abermaligen Einfügen begründet zurückgesetzter Bearbeitungen einen Konsens für selbige zu erzielen. Mit dem Kopf geht es hier nicht durch die Wand, eher werden Schreibrechte tangiert. --Verzettelung 🇺🇦 (Diskussion) 15:05, 3. Jun. 2024 (CEST)
- Gerne, @Verzettelung. Nachdem der Artikel lange nicht bearbeitet wurde und ein Schattendasein führte, habe ich mich dazu entschlossen diesen nun zu überarbeitet. Anlass ist zum einen die wieder zunehmende Bedeutung (Stichworte: Bushcraft, Outdoor, 7 vs Wild etc.) und zum anderen ihn aus der zuvor einseitigen negativen Prägung (Waffe, martialisch, Kriegsspiele etc.) herauszuholen. Auch das eh mehr und mehr verkomplizierte Recht in D und die damit einhergehenden Verunsicherungen (Waffenverbitszonen, Messer bei Amokläufen etc.) möchte ich hier an dieser Stelle und in diesem Zusammenhang einfacher verständlich machen und auf das für Fahrtenmesser relevante Beschränken.
- Du kannst an meiner Reaktion auf die vorhergehende Anregung von @Jergen sehen, dass ich konstruktive Kritik gerne aufnehme und umsetze — so habe ich Dir auch für die Überarbeitung der Typo-Fehler einen offiziellen Dank geschickt.
- In der von Dir revertierten Bearbeitung hatte ich bereits bei der Zusammenfassung gebeten, Einwände und Änderungen hier zu posten anstatt stumpf zu revertieren, denn das ist nicht konstruktiv.
- Ich habe meine Überarbeitung erneut aktualisiert und bitte Dich sie so erstmal stehen zu lassen und Änderungswünsche hier konkret zu nennen. Viele Grüße HOB (Diskussion) 15:19, 3. Jun. 2024 (CEST)
- Die abermalige Wiederherstellung deiner unhaltbaren und regelwidrigen Bearbeitungen ist sicherlich kein konstruktiver Weg. Konkrete Kritik zu deinen Bearbeitungen und weshalb sie schlicht unbrauchbar sind: Nichtbeachtung von WP:KTF und WP:Belege, so bspw. bei deinem Vergleich mit Kampfmessern sowie der (zudem essayhaften) rechtlichen Einordnung inklusive ohnehin unerwünschten Rechtsratschlägen. Einzig den Hinweis auf die Ausnahmen gemäß § 42a Abs. 2 WaffG halte ich für eine sinnvolle Ergänzung. Offenkundig beruhen deine Bearbeitungen ansonsten nicht auf Grundlage valider Informationsquellen. --Verzettelung 🇺🇦 (Diskussion) 15:34, 3. Jun. 2024 (CEST)
- Die Assoziation zu Kampfmessern entstand von einem vorhergehenden Autor. Bitte lies die ursprüngliche Version. Ich habe mich viel mehr bemüht eben eine Abgrenzung zu schaffen. Zu den rechtlichen Aspekten formuliere doch bitte einmal eine Alternative, damit man besser versteht, was Du meinst. Aus den von Dir zitierten Richtlinien geht diesbezüglich nichts hervor. Danke! HOB (Diskussion) 15:42, 3. Jun. 2024 (CEST)
- Eh du mich um Arbeit bittest, befasse du dich doch bitte mit WP:Belege und komme künftig strikt der Belegpflicht nach, danke. Denn dann erübrigen sich vermutlich alle weiteren Diskussionen. Deine Formulierungen wie „Die rechtliche Situation von Messern kann in Deutschland aus vielen Blickwinkeln diskutiert und interpretiert werden. Hier kann und soll nicht im Detail darauf eingegangen werden.“ und „Da es dem Gesetzgeber hauptsächlich um einen sozialadequaten Gebrauch von Messern geht, sollte es bei der bestimmungsgemäßen Verwendung von Fahrtenmessern zu keinem Konflikt kommen. Es empfiehlt sich jedoch, den individuellen Einzelfall vorsorglich abzuklären.“ sind schlicht unenzyklopädisch, die Wikipedia ist u.a. kein Ratgeber (siehe WP:Was Wikipedia nicht ist). Es ist für die Artikelarbeit übrigens vollkommen unerheblich woher deine Assoziation mit Kampfmessern stammt, solange diese nicht exakt so aus verlässlichen Informationsquellen außerhalb der Wikipedia stammt. Die Grundlage einer jeden inhaltlichen Änderung sollte die Befassung mit validen Quellen sein. Grüße --Verzettelung 🇺🇦 (Diskussion) 16:08, 3. Jun. 2024 (CEST)
- OK! Das verstehe ich. Ich formuliere nochmal neu, neutraler und mit Belegen. Ich poste es dann erst hier zur Prüfung, einverstanden? HOB (Diskussion) 16:13, 3. Jun. 2024 (CEST)
- Gerne. Den Abschnitt Rechtliche Situation habe ich gerade um Paragraphen und die Befreiung/Ausnahme betr. berechtigtem Interesse ergänzt. Grüße --Verzettelung 🇺🇦 (Diskussion) 16:46, 3. Jun. 2024 (CEST)
- OK! Das verstehe ich. Ich formuliere nochmal neu, neutraler und mit Belegen. Ich poste es dann erst hier zur Prüfung, einverstanden? HOB (Diskussion) 16:13, 3. Jun. 2024 (CEST)
- Eh du mich um Arbeit bittest, befasse du dich doch bitte mit WP:Belege und komme künftig strikt der Belegpflicht nach, danke. Denn dann erübrigen sich vermutlich alle weiteren Diskussionen. Deine Formulierungen wie „Die rechtliche Situation von Messern kann in Deutschland aus vielen Blickwinkeln diskutiert und interpretiert werden. Hier kann und soll nicht im Detail darauf eingegangen werden.“ und „Da es dem Gesetzgeber hauptsächlich um einen sozialadequaten Gebrauch von Messern geht, sollte es bei der bestimmungsgemäßen Verwendung von Fahrtenmessern zu keinem Konflikt kommen. Es empfiehlt sich jedoch, den individuellen Einzelfall vorsorglich abzuklären.“ sind schlicht unenzyklopädisch, die Wikipedia ist u.a. kein Ratgeber (siehe WP:Was Wikipedia nicht ist). Es ist für die Artikelarbeit übrigens vollkommen unerheblich woher deine Assoziation mit Kampfmessern stammt, solange diese nicht exakt so aus verlässlichen Informationsquellen außerhalb der Wikipedia stammt. Die Grundlage einer jeden inhaltlichen Änderung sollte die Befassung mit validen Quellen sein. Grüße --Verzettelung 🇺🇦 (Diskussion) 16:08, 3. Jun. 2024 (CEST)
- Die Assoziation zu Kampfmessern entstand von einem vorhergehenden Autor. Bitte lies die ursprüngliche Version. Ich habe mich viel mehr bemüht eben eine Abgrenzung zu schaffen. Zu den rechtlichen Aspekten formuliere doch bitte einmal eine Alternative, damit man besser versteht, was Du meinst. Aus den von Dir zitierten Richtlinien geht diesbezüglich nichts hervor. Danke! HOB (Diskussion) 15:42, 3. Jun. 2024 (CEST)
- Die abermalige Wiederherstellung deiner unhaltbaren und regelwidrigen Bearbeitungen ist sicherlich kein konstruktiver Weg. Konkrete Kritik zu deinen Bearbeitungen und weshalb sie schlicht unbrauchbar sind: Nichtbeachtung von WP:KTF und WP:Belege, so bspw. bei deinem Vergleich mit Kampfmessern sowie der (zudem essayhaften) rechtlichen Einordnung inklusive ohnehin unerwünschten Rechtsratschlägen. Einzig den Hinweis auf die Ausnahmen gemäß § 42a Abs. 2 WaffG halte ich für eine sinnvolle Ergänzung. Offenkundig beruhen deine Bearbeitungen ansonsten nicht auf Grundlage valider Informationsquellen. --Verzettelung 🇺🇦 (Diskussion) 15:34, 3. Jun. 2024 (CEST)
Das Führen von Fahrtenmessern ist verboten
BearbeitenWie so viele Waffenartikel in der Wikipedia ist dieser hier eine Ansammlung unbelegter Falschinformationen. So wird zum Beispiel mit dem Hinweis auf die einseitig geschliffene Klinge des Fahrtenmessers suggeriert, es unterliege nicht dem Waffengesetz. Richtig ist: zwei- oder einseitig geschliffen ist belanglos, es kommt nur auf die Klingenlänge an. Der Besitz von Fahrtenmessern mit einer Klingenlänge ab 12 cm ist nicht verboten. Das Führen von Fahrtenmessern mit einer Klingenlänge ab 12 cm ist verboten. Ob ein "berechtigtes Interesse" vorliegt entscheidet nicht der Waffenbesitzer, das entscheiden Polizei und Ordnungsämter, Staatsanwaltschaften und Gerichte. In Deutschland sieht es da schlecht aus. Insbesondere ist regelmäßig zu prüfen, ob statt eines Fahrtenmessers bei Angeln, Campen, Lagerfeuer nicht ein anderer Gegenstand genutzt werden kann, der keine Waffe ist (Taschenmesser, Buttermesser, Obstmesser). Insgesamt wäre es besser diesen Artikel zu löschen, als den Quatsch so stehen zu lassen. --Giulia Fawkes (Diskussion) 18:16, 23. Nov. 2024 (CET)
- Liebe Krawallsocke, weißt du wo ich mit Fahrtenmessern unterwegs bin da gibts keine Polizei, Ordungsamt, Staatsanwaltschaften oder Gerichte sondern nur Natur und Gewässer. Letztlich entscheidet der Zweck für den ein Messer gemacht wurde und die Umgebung in der man sich aufhält darüber ob ein Messer eine Waffe oder ein Gebrauchsgegenstand ist oder will mir jemand verbieten ein Brotmesser mit Wellenschliff (maximal untauglich als Waffe) auf einem Campingplatz zu benutzen nur weil dem Bäcker das deutsche Waffenrecht egal ist? Wobei ich niemals ein Messer griffbereit unterwegs führe da mir die Gefahr dabei zu groß ist das ich mein Boot damit Leck stechen könnte. --92.116.188.122 03:01, 28. Dez. 2024 (CET)