Diskussion:Fahruntüchtigkeit

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Nomentz in Abschnitt ÜA: Schiffahrt

Fahrtüchtigkeit?

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Wieso ist der Begriff negativ formuliert (Fahruntüchtigkeit)? Der positive ("fahrtüchtig") ist doch völlig geläufig! Ad.ac 19:34, 4. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Finde ich auf den ersten Blick auch "strange". Es hat wohl damit zu tun, daß die Fahrtüchtigkeit die selbstverständliche Regel ist, worüber es nichts zu schreiben gibt. Meiner Meinung nach ist das aber nicht optimal. Mir fällt allerdings auch keine bessere Lösung ein, da der Inhalt des Artikels alleinig von der Fahruntüchtigkeit handelt. --Apokalypse 23:18, 6. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Wir sollten das sprachliche Unvermögen der Juristen nicht fortschreiben, und solche Unworte hier nicht dulden. Zumal es längst Alternativen gibt: Entwürfe/Fahrtüchtigkeit.
Ad.ac 08:37, 7. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Die unverzichtbaren Unterschiede zwischen "Fahrtüchtigkeit" und "Fahruntüchtigkeit" ergeben sich schon aus den unterschiedlichen Definitionen:
  • Die Fahruntüchtigkeit bezeichnet die Unfähigkeit eines Fahrzeugführers, ein Fahrzeug zu führen.
  • Die Fahrtüchtigkeit bezeichnet personenbezogen das Vermögen eines Fahrzeugführers, ein Fahrzeug unter Kontrolle zu haben
Während die Fahrtüchtigkeit sprachlich vom Vermögen allgemein spricht (und damit alle Facetten einschließt, selbst die Tatsache, dass Selbige nicht vorhanden ist), verwendet der Jurist fachlich den Begriff des Unvermögens, denn ihn interessiert allein der Umstand, dass jemand eben nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen. Ist ein Mensch fahrtüchtig, interessierts den Juristen nicht. In sofern ist es juristisch der korrekte Begriff, auch weil es sprachlich genauer ist als der allgemeinere Begriff der Fahrtüchtigkeit. Und wie Apokalypse schon richtig festgestellt hat, behandelt dieser Artikel eben allein die Fahruntüchtigkeit (wobei sich die Relevanz aus der Verwendung des Begriffes als terminus technicus ergibt). Ich werd den Bearbeitungsflag des Artikels daher mal entferten. -- DerGoettinger 22:32, 23. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Wo kommen denn alle diese Definitionen her? Eigene Erfindungen?
Ich denke, wir sollten hier lieber den Begriff des "Vermögens" verwenden. Bei einer Dunkelzifferquote der (unauffälligen) Alkoholfahrten von 1:600 ist die "Unfähigkeit", ein Fahrzeug zu führen, längst durch die Empirie widerlegt. Auf deutsch: Es wird ständig besoffen gefahren, wenn auch nicht von allen. Der "Erfolg" hängt wohl doch mehr von Faktoren wie Trinktraining, Alkoholgewöhnung, etc. ab - entsprechend natürlich für andere Drogen.
Ich versuche es mal etwas anders, mit Bitte um Widerspruch.
ad.ac 08:07, 23. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

ÜA: Schiffahrt

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0,5 oder 1,7? In Deutschland oder weltweit? --Svíčková na smetaně 19:36, 26. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Ich habe die detaillierte Regelung auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen sowie für deutsche Schiffe weltweit und die Regelung für Binnengewässer ergänzt. Nomentz (Diskussion) 14:14, 7. Mär. 2014 (CET)Beantworten