...für einen Bundesrichter ungewöhnlichen beruflichen Werdegang...

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@Keuk: Was bitte an diesem beruflichen Werdegang ist denn da ungewöhnlich? Das klingt hier nach einem stinknormalen Werdegang. MfG --Jack User (Diskussion) 06:54, 12. Sep. 2022 (CEST)Beantworten

Die Formulierung dürfte aus der Pressemitteilung des BGH übernommen sein, die leider nicht mehr abrufbar ist (vielleicht noch über die Universität Saarbrücken, wo die Pressemitteilungen jedenfalls lange Jahre dokumentiert worden sind). Ungewöhnlich ist die technische Vorbildung eines BGH-Richters (Qualifikation als Dipl.-Ing.), die bei diesem Gericht sonst nicht vorkommt, aber in Patentsachen hilfreich war; siehe die Besetzung mit technischen Richtern bei der Vorinstanz Bundespatentgericht). "Stinknormal" ist das bei einem Volljuristen eher nicht. --Keuk (Diskussion) 08:06, 12. Sep. 2022 (CEST)Beantworten
Oh, ein Richter, der in seinem Fachgebiet noch eine passende Ausbildung vorweist? Mag selten sein, aber das kommt im Artikeltext so gar nicht rüber. Gruß. --Jack User (Diskussion) 08:09, 12. Sep. 2022 (CEST)Beantworten
Mir ist auch sonst kein BGH-Richter bekannt, der die Qualifikation als Patentassessor hat. Jedenfalls beim X. Zivilsenat (der hier allein in Betracht kommt), gab es das seither - und wohl auch zuvor - nicht mehr. Kann ja in den Artikeltext eingebaut werden.--Keuk (Diskussion) 08:18, 12. Sep. 2022 (CEST)Beantworten
Mag sein, aber im Text umseitig kommt dies überhaupt nicht rüber. --Jack User (Diskussion) 08:38, 12. Sep. 2022 (CEST)Beantworten
Die Pressemitteilung ist hier abrufbar: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2000-6&nr=13540&pos=0&anz=8&Blank=1 . Es ist wörtlich daraus entnommen (Zitierung der BGH-Pressemitteilungen ist mit Quellenangabe frei).--Keuk (Diskussion) 07:59, 13. Sep. 2022 (CEST)Beantworten