Diskussion:Feldes- und Förderabgabe

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Wikiseidank in Abschnitt Art. 107 (2) GG

Ausbau des Artikels bezogen auf internationale Situation

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Die Rechtslage in anderen Nationen fehlt komplett. Auch ein Diskurs zur Entwicklung der politischen Debatte über Erhöhungen der Förderabgaben aus umweltpolitischen Gründen. Zudem wird der Begriff in der Schweiz ganz anders vestanden und verwendet: Als Abgabe auf Strom mit Zweckbindung für Massnahmen zur Energieeinsparung, also mit der Betonung auf Förderung, auch der Förderung Erneuerbarer Energien. Ich werde mal dran arbeiten, die Überschriften zu machen und einige Belege einzufügen. Es gibt sicherlich außer dem Artikel zu Evo Morales noch weitere Erwähnungen weltweit. Ausserdem sollte verlinkt werden zu verwandten Themen.--LudwigSebastianMicheler (Diskussion) 07:58, 18. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Art. 107 (2) GG

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Für Zwecke der Bemessung der Finanzkraft (zum Ausgleich zwischen den Ländern) kann die bergrechtliche Förderabgabe mit nur einem Teil ihres Aufkommens berücksichtigt werden.--Wikiseidank (Diskussion) 07:30, 12. Dez. 2022 (CET)Beantworten

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GiftBot (Diskussion) 21:33, 14. Jan. 2016 (CET)Beantworten